Ziemetshausen -Einbrecher auf frischer Tat festgenommen

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Lkrs. Günzburg/Ziemetshausen | 22.07.2011 | 11-631

Polizei-Verhaftung16„Der Täter kehrt meistens wieder an den Tatort zurück“ – diese oftmals in Kriminalromanen zitierte Begebenheit hat sich nun auch im Falle mehrerer Einbrüche in Ziemetshausen so bestätigt. Der letzte Einbruch wurde dem Täter zum Verhängnis, er konnte auf frischer Tat festgenommen werden.
Ein Lagerhaus in der Bahnhofstraße in Ziemetshausen wurde im Juli bereits dreimal von einem zunächst unbekannten Täter heimgesucht. In allen Fällen war der Täter auf Bargeld und sonst brauchbare Gegenstände wie z.B. Zigaretten aus, welches er bei seinen Beutezügen mitgehen ließ. Der Sachschaden, den der Mann hierbei hinterlassen hat, war – im Gegensatz zu seinem Diebesgut – erheblich.

In der Nacht vom Donnerstag, 21.07.2011, auf Freitag, 22.07.2011, brach der Täter abermals in die Räumlichkeiten des Lagerhauses in Ziemetshausen ein. Eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Krumbach konnte den 21-jährigen Mann aus dem südlichen Landkreis Günzburg auf frischer Tat stellen. Dieser versuchte noch zu flüchten und versteckte sich unweit des Tatortes in einem Gebüsch. Im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen, an denen sich die Streifenbesatzungen umliegender Dienststellen beteiligten, konnte der Gesuchte wenig später durch einen Diensthundeführer mit seinem Diensthund aufgespürt und durch die eingesetzten Kräfte festgenommen werden.
Die weiteren Ermittlungen erfolgten in enger Zusammenarbeit durch die Beamten der Polizeiinspektion Krumbach, des Kriminaldauerdienstes (KDD) und des Fachkommissariats der Kripo Memmingen. Bei der Durchsuchung der Wohnung des jungen Mannes konnten diverse Beweismittel aufgefunden und sichergestellt werden. Im Rahmen seiner Einvernahme gab der 21-Jährige zu, auch die drei vorangegangenen Einbrüche in das Lagerhaus verübt zu haben.
Aufgrund der Ermittlungen steht der Mann außerdem in dringendem Verdacht, auch mehrere Einbrüche in ein Autohaus in Ziemetshausen begangen und hier Bargeld bzw. Werkzeug gestohlen zu haben.
Insgesamt entstand in den aufgeführten Fällen ein Gesamtschaden (Beute- und Sachschaden) von ca. 15.000 Euro. Der Mann muss sich nun wegen mehrerer Fälle des besonders schweren Fall des Diebstahls strafrechtlich verantworten.