Probefahrt ohne Rückkehr

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Ulm | 19.06.2011 | 11-350

Wegen Unterschlagung und fürs Schwarzfahren wird sich ein 17-Jähriger aus Ulm verantworten müssen. Er hatte am Sonntagabend Interesse an einem Leichtkraftrad gezeigt, das im Internet zum Verkauf angeboten wurde. Von der vermeintlichen Probefahrt kehrte er aber nicht zurück. Als der junge Mann nach einer Stunde nicht zurück und telefonisch nicht mehr zu erreichen war, erstattete der Verkäufer Anzeige bei der Polizei.

Die Beamten spürten den Jugendlichen rasch auf. Der Bursche besitzt keinen Führerschein für ein solches Motorrad. Wie die Ermittlungen zeigten, hatte er die unterschlagene Maschine in Elchingen-Thalfingen abgestellt, die Schlüssel hatte er im Keller seiner Ulmer Wohnung versteckt.