Kempten | 18.06.2011 | 11-344

Sie musste vom Personal bis zum Eintreffen der alarmierten Polizeistreife festgehalten werden. Hiergegen wehrte sich die Ladendiebin. Sie versuchte weiter zu flüchten. Im Rahmen der Personalienüberprüfung stellten die Polizeibeamten fest, dass gegen die Frau zwei Haftbefehle wegen anderer Diebstahlsdelikte vorlagen. Außerdem führte sie nicht nur die Tasche mit dem Diebesgut bei sich, sondern trug zum Festnahmezeitpunkt auch noch eine nicht bezahlte Hose aus dem Bekleidungsgeschäft. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Frau in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Ein Ermittlungsverfahren wegen räuberischem Diebstahl wurde eingeleitet. Da die Frau weitere Bekleidungsstücke aus anderen Geschäften bei sich führte und keine Quittung hierfür aufgefunden werden konnte, wird jetzt überprüft, ob es sich hierbei um weiteres Diebesgut handelt.