Warum stehen gerade so viele Einsatzkräfte in Bereitstellungsräumen und sind nicht im Einsatz!?

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Aufgrund der zahlreichen Hochwassereinsätze an den unterschiedlichen Stellen im Bundesgebiet sind derzeit umfangreich Einheiten der verschiedensten Hilfsorganisationen im Einsatz.

Wie läuft eigentlich so ein Einsatz im Katastrophenfall ab und wie wird dieser koordiniert?

Im föderalistischen Deutschland ist der Katastrophenschutz Ländersache. Die Länder regeln demnach in ihren Katastrophenschutzgesetzen die Zuständigkeiten und andere Details. Vieles gleicht sich hier von Bundesland zu Bundesland. In Bayern sind die Kreisverwaltungsbehörden als Katastrophenschutzbehörden nicht nur dafür zuständig, allgemeine Katastrophenschutzpläne aufzustellen und für regelmäßige Katastrophenschutzübungen in angemessenem Umfang zu sorgen. Sie regeln auch die Einsatzleitung im Katastrophenfall. Die Gesamtverantwortung trägt dabei der Hauptverwaltungsbeamte, also ein Landrat/eine Landrätin oder ein Oberbürgermeister/eine Oberbürgermeisterin einer kreisfreien Stadt. Zur Koordinierung der eingesetzten Kräfte bedienen diese sich einer sogenannten Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK), die meist rückwärtig administrativ als Stab fungiert. Der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) unterstellt ist der sogenannte Örtliche Einsatzleiter (ÖEL) der mit einer Unterstützungsgruppe schadensnah die taktischen Einsatzkräfte führt und den praktischen Einsatz leitet und verantwortet. Alle zur Bewältigung des Einsatzes eingesetzten Hilfsorganisationen unterstehen dem Örtlichen Einsatzleiter und damit auch der Führungsgruppe Katastrophenschutz der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde. Dadurch soll ein koordiniertes Zusammenwirken der Helferinnen und Helfer ermöglicht werden.

Welche Einheit wann und auf welche Weise in den Einsatz geht liegt demnach nicht in der Entscheidung der Hilfsorganisationen. Um effektive Hilfe leisten zu können, nötige Reserven zu bilden und anhand eines Gesamtbildes Entscheidungen zu treffen, ist immer eine umfassende Lagebeurteilung von übergeordneten Stellen wichtig. Sollten überregionale Kräfte, z.B. aus anderen Bundesländern benötigt werden, erfolgt die Anforderung grundsätzlich über den behördlichen Weg über Bezirks- bzw. Landesregierungen.

Warum stehen gerade so viele Einsatzfahrzeuge in Bereitstellungsräumen?

Im Stab der FüGK gibt es einen sogenannten S1. Er ist unteranderem dafür zuständig den Personaleinsatz zu planen und zu organisieren. Bei Einsätzen, die über mehrere Tage andauern, müssen Kräfte natürlich auch ausgetauscht und abgelöst werden. Aus diesem Grund werden Einheiten an sogenannten Bereitstellungsräumen/-plätzen gesammelt und stehen dort auf Abruf bis der entsprechende Einsatzbefehl durch die FüGK kommt.

Foto: THW

Man stelle sich vor, man würde die ganzen Einsatzkräfte unkontrolliert in die Schadensgebiete schicken, dann wäre eine Lage über mehrere Einsatzflächen nicht mehr steuerbar und der Einsatz würde aus dem Ruder laufen, denn keiner wüßte mehr, wer wo im Einsatz ist und Reservekräfte ständen nicht mehr zu Verfügung.

Jetzt ist es so, dass der Örtliche Einsatzleiter (ÖEL) vor Ort durch seine Abschnittsführer (AL) Rückmeldung erhält, welche speziellen Einheiten und Fahrzeuge für die Abarbeitung spezieller Schadensereignisse notwendig sind. Dieses werden dann vom ÖEL bei der FüGK angefordert und von den Bereitstellungsplätzen in Marsch gesetzt. Nur so kann man Großschadenslagen wie eine Unwetterkatastrophe zielgerichtet abarbeiten.

Natürlich braucht der S1 auch immer Kräfte in der Hinterhand, wenn schnell gehandelt werden muss. Gerade bei Extremwetterlagen kommt es vor, dass schnell Alten- und Pfegeeinrichtungen evakuiert werden müssen, oder Betreuungsstellen eingerichtet werden müssen. Hier ist der S1 auf entsprechendes Fachpersonal und Ausrüstung angewiesen, die kurzfristig zur Verfügung stehen muss. Auch solche Betreuungs- und Transporteinheiten stehen auf den Bereitstellungsflächen.