COVID-19 | Bayern ruft erneut Katastrophenfall wegen Corona-Krise aus – weitere Einschränkungen

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Wegen der anhaltend hohen Corona-Zahlen ruft Bayern ab dem Mittwoch, 09.12.2020, erneut den Katastrophenfall für Bayern aus. Das beschloss das Kabinett um Ministerpräsident Dr. Markus Söder (CSU) bei einer Sondersitzung am Sonntag, 06.12.2020, in München. Am Dienstag soll der Bayerische Landtag noch darüber abstimmen.

Außerdem soll im Freistaat auch eine nächtliche Ausgangssperre für alle Städte und Kreise mit einer Inzidenz von mehr als 200 Corona-Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100. 000 Einwohner kommen.

Der Präsenzunterricht für ältere Schüler (8. Klasse) wird ab kommenden Mittwoch deutlich eingeschränkt: Ab Klassenstufe acht sollen die Klassen überall geteilt werden und in Wechselunterricht übergehen. In Hotspots sollen die Schüler ab der achten Klasse komplett in den Distanzunterricht wechseln. Für Abschlussklassen soll es Ausnahmen geben.

Arbeitgeber werden gebeten noch mehr Arbeitnehmer auf Homeoffice umzustellen.

Das sind die neuen Regeln: 

  • Katastrophenfall für Bayern wird ausgerufen
  • Allgemeine Ausgangsbeschränkung für ganz Bayern wie im Frühjahr. Man darf nur noch aus triftigem Grund das Haus verlassen.
    • Spazieren gehen, zur Arbeit gehen, zur Schule, Tierversorgung, einkaufen etc. bleibt damit erlaubt
  • In Hotspots ab 200 wird von 21-05 Uhr eine Ausgangssperre verhängt
  • Treffen maximal zwei Haushalte und maximal 5 Personen (Kinder bis 14 Jahre nicht mitgerechnet)
  • Ausnahmen nur vom 23.-26.12.2020 –  „im engsten Familien- oder Freundeskreis“ möglich, bis maximal zehn Personen insgesamt. (Kinder bis 14 Jahre nicht mitgerechnet)
  • Silvester wieder nur maximal zwei Haushalte und maximal 5 Personen
  • Ab Mittwoch Distanzunterricht in allen Berufsschulen
  • Ab Mittwoch Wechselunterricht ab der 8. Klasse in ganz Bayern
    • Distanzunterricht ab einem Inzidenz von 200 ab der 8. Klasse
  • Grenzen dürfen ohne Test oder Quarantäne nur für Besuche der Familie 1. und 2. Grades im Ausland übertreten werden.

Diese Maßnahmen werden ab Mittwoch,09.12. bis 05.01. gelten 

Diese, schon jetzt geltenden Regeln bleiben bestehen: 

  • Alle „Novembermaßnahmen“ des Lockdowns gelten weiterhin. Das heißt u.a. Gastro, Hotels und Freizeiteinrichtungen müssen geschlossen bleiben
  • Skilifte in Bayern bleiben bis Jahresende geschlossen
  • Weihnachtsferien in Bayern starten am 19.12.
  • In den Geschäften über 800qm Verkaufsfläche darf sich laut der neuen Regelungen maximal ein Kunde auf 20 qm aufhalten – kleinere Geschäfte müssen10 qm pro Kunde bieten.
  • Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.
  • Quarantänepflicht für Tagestouristen ins benachbarte Ausland – alle Infos dazu hier

Für zusätzlichen, inzidenzbasierte Maßnahmen und Beschränkungen, gelten seit 01.12.2020 ausschließlich die vom Robert-Koch-Institut (RKI) errechneten und veröffentlichte Inzidenz-Werte.

 

COVID-19 | Corona-Fallzahlen für Memmingen, Unterallgäu und Umland – 06.12.2020