Berkheim | Vorfahrt missachtet – zwei Leichtverletzte

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Foto: Pöppel

Ein Verkehrsunfall mit zwei Leichtverletzten und Sachschaden von rund 6.000 Euro sind die Bilanz eines Unfalles am Dienstagmorgen, 03.03.2020, bei Berkheim, Lkrs. Biberach/Riss.

Gegen 9.00 Uhr befuhr ein 84-Jähriger einen Verbindungsweg bei Berkheim. An einer Kreuzung kam auf einem weiteren Verbindungsweg von rechts ein Opel Fahrer aus Richtung Unteropfingen. Der 33-Jährige hatte Vorfahrt. Den übersah der Fahrer des BMW. Die Fahrzeuge stießen im Kreuzungsbereich zusammen. Bei dem Unfall erlitten beide Autofahrer leichte Verletzungen. Der Rettungsdienst brachte sie in ein Krankenhaus. Der Sachschaden an den Autos beträgt etwa 6000 Euro. Die Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden.

Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.

 

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