B30 – Bad Waldsee | Gefahrgut-Lkw verunglückt bei winterlichen Straßenverhältnissen – sieben Verletzte – zwei Pkw prallen in Lkw-Anhänger

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Foto: Pöppel

Der Lenker eines Lkw befuhr am Dienstagvormittag, 10.12.2019, gegen 08.30 Uhr, die B30 aus Richtung Bad Waldsee in Richtung Weingarten und kam auf schneeglatter Fahrbahn nach der Durchfahrt durch eine Rechtskurve ins Schleudern und anschließend mit dem Zugfahrzeug nach links von der Fahrbahn ab. Der Lkw mit Anhänger ist mit Gefahrgutbehältnissen beladen – nach Auskunft der Feuerwehreinsatzleitung über 800 Gebinde mit 20 Litern, es handelt sich um Reinigungsmittel für Industriespülmaschinen. Zwei auf der Bundesstraße 30 fahrende Pkw-Lenker vermochten nicht mehr rechtzeitig anzuhalten und stießen gegen den auf dem linken Fahrstreifen der Bundesstraße 30 querstehenden Anhänger des Lkw-Gespanns, wobei insgesamt sieben Insassen dieser beiden Fahrzeuge verletzt wurden. Die Verletzen wurden durch den Rettungsdienst in Krankenhäuser gebracht.
An dem Lkw wurden der Dieseltank und üeine unklare Anzahl mit Lauge gefüllten Kanistern mit einer Füllmenge von je 20 Litern beschädigt. Der Lkw hatte insgesamt über 800 solche Kanister geladen.
Wegen der durch den Verkehrsunfall verursachten Umweltgefahren sind an der Unfallstelle die Feuerwehren aus Baindt, Bad Waldsee, Weingarten und der Gefahrgutzug der Freiwilligen Feuerwehr im Landkreis Ravensburg sowie das Umweltamt des Landkreises Ravensburg im Einsatz. Zur Bergung des Lkw ist schweres Gerät erforderlich, die Ladung ist als Gefahrgut gekennzeichnet. Es ist davon auszugehen, dass die Maßnahmen am Unfallort bis heute Nachmittag andauern werden. Die Bundesstraße 30 ist im Bereich der Unfallstelle gesperrt, es wurde eine Umleitungsstrecke eingerichtet.

 

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Fremde Autos knipsen ist erlaubt! – Kennzeichen unkenntlich machen: Rechtslage – 15.10.2018

KENNZEICHEN PIXELN JA ODER NEIN

Auch wenn es vielen Autobesitzern stinkt: Ihr Auto darf fotografiert und online gestellt werden – sogar ohne das Kennzeichen unkenntlich gemacht zu haben. Alexander Koch von autozeitung.de erklärt warum:

Ein fremdes Auto fotografieren und – ohne das Kennzeichen unkenntlich zu machen – ins Netz stellen? Ist erlaubt! Da ein Auto weder über ein Urheber- noch über ein Persönlichkeitsrecht verfügt, darf es fotografiert werden. Auch der Besitzer des Autos hat nicht das Recht, das Fotografieren seines Autos zu untersagen. Einschränkungen aber können sich dadurch ergeben, dass das fotografierte Auto nicht frei zugänglich ist – der Fotograf also auf privatem Grund unterwegs ist. Stellt sich die Folgefrage, ob das Nummernschild unkenntlich gemacht werden muss. Die Antwort leitet: nein. Wird das Auto unkommentiert, also rein sachlich dar- und ins Internet gestellt, wird das Persönlichkeitsrecht des Besitzers nicht verletzt. Das hat das Amtsgericht Kassel entschieden (Az.: 1 T 75/07). Nummernschilder sind per Definition nämliche keine sensiblen Daten, da sie für jeden frei zugänglich und sichtbar sind. Hinzu kommt, dass lediglich Polizei und Behörden Zugriff auf die Daten hinter dem Nummernschild haben – und somit der normale Bürger anhand des Nummernschilds nicht die Daten des Fahrzeughalters herausfinden kann.

NUMMERNSCHILD UNKENNTLICH MACHEN? IN DIESEN FÄLLEN!

Also muss das Nummernschild nie unkenntlich gemacht werden? Stimmt nicht ganz: Anders verhielte es sich, riefe der Fotograf beispielsweise zur Sachbeschädigung gegen das fotografierte Auto auf. Dann wäre eine Veröffentlichung nicht rechtens. Auch wenn die Persönlichkeitsrechte des Autobesitzers eingeschränkt werden, müssen die Nummernschilder doch noch unkenntlich gemacht werden. Beispiele hierfür wären die auf dem Foto gut erkennbare Adresse des Fahrzeughalters – das Auto steht vor dem Haus des Eigentümers – oder dass das fotografierte Auto seinen Besitzer im Rotlichtmilieu identifiziert.