A96 – Mindelheim | Fünf Fahrzeuge in Unfall verwickelt – mehrere Verletzte – Stau in Richtung München am Feierabend

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Foto: Blackman

Am Dienstagabend, 10.12.2019, kurz nach 17.00 Uhr, kam es auf der BAB A96, auf Höhe der Anschlussstelle Mindelheim, in Fahrtrichtung München, zu mehreren Verkehrsunfällen mit fünf beteiligten Fahrzeugen und drei Verletzten.

Ein Fahrzeugführer wollte einen auf den Beschleunigungsstreifen einfädelnden Lastwagen auf der linken Spur überholen, übersah dabei jedoch einen von hinten herannahenden BMW. Dieser konnte trotz Gefahrenbremsung einen Aufprall mit dem Überholenden nicht mehr verhindern und prallte mit hoher Geschwindigkeit in das Heck des Renault. Während der BMW seitlich auf dem Standstreifen zum Stehen kam, drehte sich der Renault um die eigene Achse und blieb quer zur Fahrbahn auf dem linken Fahrstreifen stehen. Mehrere weitere Fahrzeuge krachten in die Unfallstelle.

Unmittelbar nach dem Unfall wurden die Freiwillige Feuerwehr Mindelheim sowie zahlreiche Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes mit Notarzt auf die Autobahn durch die Integrierte Leitstelle Donau-Iller alarmiert. Aufgrund der fehlenden Rettungsgasse sowie Lkw auf dem linken Fahrstreifen, konnten die schweren Fahrzeuge der Feuerwehr nicht bis zur Unfallstelle vorrücken. Den kleineren Rettungswagen gelang es durch die Unfallstelle zu den Verletzten zu gelangen und diese vor Ort zu behandeln. Nach ersten Meldungen der Polizei wurden die Fahrzeuginsassen lediglich leicht verletzt. Insgesamt waren sieben Pkw an diesem Unfall beteiligt.

Die Richtungsfahrbahn in Fahrtrichtung München musste durch die Feuerwehren Mindelheim und Erkheim gesperrt und der Verkehr ausgeleitet werden. Im Feierabendverkehr führte dies zu massiven Staus in Mindelheim und Umland.

 

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Foto: Bringezu

 

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Foto: Blackman

 

Fremde Autos knipsen ist erlaubt! – Kennzeichen unkenntlich machen: Rechtslage – 15.10.2018

KENNZEICHEN PIXELN JA ODER NEIN

Auch wenn es vielen Autobesitzern stinkt: Ihr Auto darf fotografiert und online gestellt werden – sogar ohne das Kennzeichen unkenntlich gemacht zu haben. Alexander Koch von autozeitung.de erklärt warum:

Ein fremdes Auto fotografieren und – ohne das Kennzeichen unkenntlich zu machen – ins Netz stellen? Ist erlaubt! Da ein Auto weder über ein Urheber- noch über ein Persönlichkeitsrecht verfügt, darf es fotografiert werden. Auch der Besitzer des Autos hat nicht das Recht, das Fotografieren seines Autos zu untersagen. Einschränkungen aber können sich dadurch ergeben, dass das fotografierte Auto nicht frei zugänglich ist – der Fotograf also auf privatem Grund unterwegs ist. Stellt sich die Folgefrage, ob das Nummernschild unkenntlich gemacht werden muss. Die Antwort leitet: nein. Wird das Auto unkommentiert, also rein sachlich dar- und ins Internet gestellt, wird das Persönlichkeitsrecht des Besitzers nicht verletzt. Das hat das Amtsgericht Kassel entschieden (Az.: 1 T 75/07). Nummernschilder sind per Definition nämliche keine sensiblen Daten, da sie für jeden frei zugänglich und sichtbar sind. Hinzu kommt, dass lediglich Polizei und Behörden Zugriff auf die Daten hinter dem Nummernschild haben – und somit der normale Bürger anhand des Nummernschilds nicht die Daten des Fahrzeughalters herausfinden kann.

NUMMERNSCHILD UNKENNTLICH MACHEN? IN DIESEN FÄLLEN!

Also muss das Nummernschild nie unkenntlich gemacht werden? Stimmt nicht ganz: Anders verhielte es sich, riefe der Fotograf beispielsweise zur Sachbeschädigung gegen das fotografierte Auto auf. Dann wäre eine Veröffentlichung nicht rechtens. Auch wenn die Persönlichkeitsrechte des Autobesitzers eingeschränkt werden, müssen die Nummernschilder doch noch unkenntlich gemacht werden. Beispiele hierfür wären die auf dem Foto gut erkennbare Adresse des Fahrzeughalters – das Auto steht vor dem Haus des Eigentümers – oder dass das fotografierte Auto seinen Besitzer im Rotlichtmilieu identifiziert.