Feuerwehren & Pressearbeit | Landesfeuerwehrverband Bayern gibt Leitfaden heraus

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Symbolbild

Der Landesfeuerwehrverband Bayern hat im Mai 2019 einen Leitfaden zum Thema „Allgemeine Presse- und Medienarbeit“ herausgegeben. Der LFV Bayern erklärt auf 66 Seiten, warum die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die Feuerwehren so wichtig ist, warum fehlende Informationen bei der Bevölkerung schnell zu Gerüchten und Spekulationen führen. Auf den Seiten 33 bis 50 wird vor allem auf die „Pressearbeit an Einsatzstellen“ eingegangen. Hier geht es unter anderem um den Zugang von Fotografen zur Einsatzstelle und das Betreten des abgesperrten Bereichs. Auch wird den Einsatzkräften die rechtliche Situation beim Erstellen von Einsatzbilder durch Journalisten/Fotografen erläutert. Auch nimmt der LFV Bayern klar Stellung zu Einsatzkräften/Feuerwehrangehörigen, die selbst aktive Pressearbeit als Journalist oder Fotograf leisten (Seite 41, Absatz 4).

Die Dokumentation beschränkt sich nicht nur auf Einsatzkräfte der Feuerwehren. Auch Helfer des Technischen Hilfswerk (THW), des Rettungsdienstes, des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK), der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), des Malteser-Hilfsdienstes (MHD), des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), der Rettungshundestaffeln, der DLRG und Wasserwacht, sind von diesen Regelungen und Hinweisen zum großen Teil betroffen.

Der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. hat mit dieser Dokumentation ein umfassendes und gut erklärtes Handbuch für die Feuerwehren und Einsatzkräfte geschaffen. Erklärungen, Praxishinweise und rechtliche Positionen finden sich in diesem Werk wieder. Den beiden Verfassern Jochen Kümmel (BFV Unterfranken e.V.) und Karl-Heinz Zang, ein herzliches Dankeschön dafür. Natürlich wurden die Beiden von den Mitgliedern des Fachbereichs 6 „Öffentlichkeitsarbeit“ des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e.V. tatkräftig unterstützt.

 

 Hier der Link zur Dokumentation

 

Anmerkung der Redaktion:

Natürlich gelten viele der Bayerischen Ausführungen auch für andere Bundesländer, da sich die Pressegesetze der Ländern sehr ähnlich sind. Überwiegend beziehen sich aber die Aussagen auf Bundesgesetzes.