Ehemaliger Zugführer der Feuerwehr Memmingen ruft das Bayerische Verwaltungsgericht an

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SicherungsanhangerEin Streit bei der Freiwilligen Feuerwehr Memmingen wird bald vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg ausgetragen. Es geht um einen Disput im Jahre 2014 zwischen der Kommando der Feuerwehr Memmingen und dem Zugführer Reinhard F.
Was war geschehen? – Der Verkehrssicherungsanhänger der Feuerwehr war in die Jahre gekommen und Warnbeklebung (weiß-rote Schraffierung) musste erneuert werden. Für das Anbringen dieser Warnbeklebung gibt es eine Norm, die vorschreibt, dass die Breite der Schraffen 26 cm sein muss. Die Warnbeklebung wurde hausintern erneuert und da passierte der Fehler. Die Schraffen waren nur zehn Zentimeter breit. Dem erfahrenen Zugführer Reinhard F., der hauptberuflich bei der Berufsfeuerwehr München tätig ist, war der Fehler aufgefallen. Daraufhin entschied die Stadtverwaltung, dass die fehlerhafte Beklebung korrigiert werden muss. Für Reinhard F. hatte dieser Vorfall jedoch weitreichende Konsequenzen. Er wurde von seinem Rang als Zugführer enthoben und er wurde aus der Freiwilligen Feuerwehr rausgeschmissen, nach jahrzehntelanger ehrenamtlicher Arbeit. Als Grund wurde die Verletzung der Dienstpflicht genannt.
Eine Aussprache zwischen dem damaligen Kommando und Reinhard F. blieb erfolglos. Aus diesem Grund hat sich der Feuerwehrmann an das Bayerische Verwaltungsgericht gewandt und entsprechend Klage eingereicht. Der Vorfall hat auch das Bayerische Innenministerin mittlerweile erreicht.
Es wird interessant wie die Verwaltungsrichterin den Fall beurteilt.