Was unterscheidet den ehrenamtlichen Feuerwehrler von anderen Helfern?

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Symbolbild

Anlässlich des Internationalen Tages der Freiwilligen vor Weihnachten hat der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes, Dr. Rudolf Seiters, die Gleichstellung der Ehrenamtlichen im DRK mit denen der Freiwilligen Feuerwehren und des Technischen Hilfswerk (THW) gefordert. Demnach sollen auch die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des DRK und der anderen Hilfsorganisationen einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber und einen Anspruch auf Lohnfortzahlung  für die Dauer ihres Einsatzes erhalten. „Was unsere mehr als 400.000 freiwilligen Helferinnen und Helfer tagtäglich leisten, ist einzigartig und unbezahlbar – nicht nur in der Flüchtlingshilfe“, so Seiters.

Gegenwärtig stehen das Deutsche Rote Kreuz und andere Hilfsorganisationen in der Flüchtlingshilfe vor einer der größten humanitären Herausforderungen der vergangenen Jahrzehnte. „Seit Monaten sind tagtäglich mehr als 15.000 ehrenamtliche und hauptamtliche Helferinnen und Helfer rund um die Uhr im Einsatz, um mehr als 140.000 Flüchtlinge in derzeit rund 450 Notunterkünfte zu betreuen. Hier ist für unsere Aktiven manchmal die Grenze der Belastbarkeit erreicht“, sagte Seiters.

In einer solchen Situation brauchen auch die Helfer des DRK und anderer Hilfsorganisationen einen Freistellungsanspruch und einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wie sie Freiwillige Feuerwehren und das THW haben. „Bei einer großen Flut oder bei anderen Ereignissen ist nach zehn oder 15 Tagen der Großteil der Arbeit bereits vollbracht. Angesichts der gegenwärtigen Situation und den damit verbundenen Herausforderungen müssen die gesellschaftlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, ehrenamtliche Arbeit zu sichern und für die Zukunft zu garantieren. Deshalb unser Appell zur Gleichstellung“, sagte Seiters.


14.04.2015

CSU lehnt mehr Anerkennung und Rechte für Rettungshelfer ab

SPD-Abgeordneter und BRK-Vizepräsident Wengert kritisiert Verhalten der Regierungspartei

Die CSU verweigert Rettungshelfern weiter die Gleichstellung mit Feuerwehrleuten. Sie lehnte am Mittwoch im Innenausschuss des Bayerischen Landtags einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion ab. Wer als Aktiver eines Rettungsdienstes bei einem Einsatz wichtige Unterstützung leistet, hat also auch künftig keinen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, Lohnfortzahlung oder Ersatz seines Verdienstausfalls sowie Ersatz seiner einsatzbedingten Sachschäden.

Der Kommunal- und innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Paul Wengert, kritisiert das Verhalten der Regierungspartei scharf: „Damit stößt die CSU Tausende von Rettungshelfern vor den Kopf, die seit vielen Jahren ihre Gleichstellung mit Feuerwehrleuten einfordern. Wer für die notwendige Nachführung von einsatzwichtigem Material oder die Verpflegung der Einsatzkräfte sorgt, sich um die weitere Betreuung der Verletzten oder Angehöriger von verstorbenen Opfern kümmert, wird damit weiterhin schlechter behandelt als diejenigen derselben Organisation, die Verunglückte bergen, erstversorgen und transportieren.“

Die vor zwei Jahren erfolgte Gleichstellung wenigstens der Kräfte des Rettungsdienstes mit denen der Feuerwehr sei zwar ein erster richtiger und wichtiger Schritt gewesen. Durch die am Mittwoch (15.4.2015) erfolgte Ablehnung des SPD-Antrags seitens der CSU bleibe es aber künftig bei der Ungleichbehandlung der nicht am unmittelbaren Einsatz beteiligten ehrenamtlichen Rettungshelfer, bedauert der SPD-Landtagsabgeordnete, der auch Vizepräsident des Bayerischen Roten Kreuzes ist.

Dabei sei etwa die Rettung des Höhlenforschers Johann Westhauser aus der Riesending-Höhle auch den vielen Einsatzkräften zu verdanken, die ihre Kollegen und deren Einsatz von außerhalb der Höhle unterstützt hätten, erinnert Wengert.