Jugendarbeit: Nach fünf Jahren muss ein neues Führungszeugnis vorgelegt werden

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Foto: Pöppel/Symbolbild

Kinder und Jugendliche sollen besser vor sexuellem Missbrauch geschützt werden

Unterallgäu | 2012 trat das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Dieses soll auch verhindern, dass Sexualstraftäter in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind. Es schreibt vor: Wer mit Jugendlichen arbeitet – auch ehrenamtlich im Verein – muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. In diesem stehen auch strafmaßunabhängig kinder- und jugendrelevante Verurteilungen oder Sexualstraftaten. Alle fünf Jahre muss das Führungszeugnis neu vorgelegt werden. Da im Unterallgäu das Konzept zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes vor fünf Jahren entwickelt wurde, ist es nun für viele Ehrenamtliche in der Jugendarbeit an der Zeit, ein neues Führungszeugnis zu beantragen.

Kreisjugendpflegerin Julia Veitenhansl erklärt: „Vereine, die Jugendarbeit anbieten, müssen alle fünf Jahre die Führungszeugnisse aller Personen, die Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, überprüfen.“ Entweder legt der Ehrenamtliche das neue Dokument dem Vereinsvorsitzenden vor oder er legt es im Rathaus vor und lässt sich von der Gemeinde eine Negativbescheinigung ausstellen. Beantragen kann man das erweiterte Führungszeugnis bei der Gemeinde oder beim Bundesamt für Justiz. „Um es kostenlos zu erhalten, muss der Verein das ehrenamtliche Engagement bestätigen“, erklärt Veitenhansl. Dafür gibt es einen Formular-Vordruck, der unter www.unterallgaeu.de/fuehrungszeugnis heruntergeladen werden kann. Hier gibt es auch viele weitere Informationen zu diesem Thema.

Neu gegründete Verein und Vereine, die erst seit kurzem Jugendarbeit anbieten, sind aufgefordert, eine Vereinbarung mit dem Kreisjugendamt abzuschließen, dass sie die Vorgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einhalten. „Vereine, die diese Vereinbarung bereits mit uns geschlossen haben, müssen diese nicht erneuern – auch wenn sich inzwischen das Vorstandsteam geändert hat“, sagt Veitenhansl.

Demnächst erhalten alle Vereine ein Schreiben des Kreisjugendamts mit wichtigen Informationen zu diesem Thema.

Ein Fachabend zum Thema sexuelle Gewalt und erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche findet am Donnerstag, 14. November, im Landratsamt Unterallgäu in Mindelheim (Raum 400) statt, von 19 bis 21 Uhr. Referentinnen sind Kreisjugendpflegerin Julia Veitenhansl und Karola Heine von der Fachstelle gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung aber erforderlich an jugendpflege (at) lra.unterallgaeu.de