Memmingen | Vollstreckung eines Haftbefehls und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

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Symbolbild

Memmingen: Am Sonntag den 21.10.2018 wurde die Polizeiinspektion in den frühen Abendstunden zu einer randalierenden Person gerufen. Es war bekannt, dass gegen den polizeilich bekannten 22-Jährigen ein offener Haftbefehl besteht. Vor Ort wurde der junge Mann vor der Haustüre angetroffen. Er wurde angesprochen und aufgefordert seine Hand aus der Tasche seiner Jacke zu nehmen. Nachdem er sich weigerte und aggressiv verhielt, wurde ihm unmittelbarerer Zwang angedroht. Darauf reagierte er sehr aufbrausend und trat unter anderem gegen eine Haustüre. Beim Eingreifen der Beamten kam es zu massiven Widerstandshandlungen, welchen nur durch den Einsatz von Pfefferspray und einer Fesselung begegnet werden konnte. An der, von dem jungen Mann in der Tasche der Jacke verdeckt gehaltenen Hand wurde ein bereits über die Finger gezogener Schlagring festgestellt. Ein Beamter und der Beschuldigte wurden leicht verletzt. Ein neues Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.Der 22-jährige wurde im Anschluss zur Verbüßung einer mehrjährigen Haftstrafe in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.