Positive Geflügelbestände in ganz Baden-Württemberg – Restriktionsgebiete errichtet und infiziertes Geflügel getötet

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Geflügelhalter, die ab 16. März 2021 Hühner aus Bayern oder anderen Bundesländern zugekauft haben oder in deren Beständen plötzlich gesundheitliche Auffälligkeiten auftreten, werden eindringlich gebeten, sich beim Veterinäramt Biberach zu melden, da hier Infektionen nicht auszuschließen sind.

Zusammenhänge mit einem Verteilzentrum in Bayern

Ein größerer Junghennen-Aufzuchtbetrieb in Nordrhein-Westfalen hatte seit Mitte März Hühner an zahlreiche Kleinhalter in ganz Baden-Württemberg ausgeliefert. Dadurch kam es in verschiedenen Landkreisen zu Ausbrüchen von Geflügelpest, landläufig auch Vogelgrippe genannt. Betroffen sind nach derzeitigen Informationen über 60 Geflügelhaltungen im Land.

Am vergangenen Freitag (26. März 2021) ging auch beim Veterinär- und Verbraucherschutzamt des Landratsamtes Ravensburg die Meldung eines Hobby-Geflügelhalters über sterbende und verendete Hühner ein. Unmittelbare Nachforschungen ergaben, dass mehrere Privathalter am Freitag, 19. März 2021 Hühner aus einem Verteilzentrum in Bayern bezogen hatten und dort Zusammenhänge mit dem Ausbruch in Nordrhein-Westfalen bestehen. Die amtstierärztlichen Bestandsuntersuchungen ergaben in drei betroffenen Ställen den Verdacht auf die hochansteckende Geflügelpest. Am Samstag, 27. März 2021 wurden insgesamt 30 Hühner aus fünf betroffenen Beständen getötet und unschädlich über die Tierkörperbeseitigung entsorgt. Nun werden als Restriktionsgebiete ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von insgesamt zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet. In diesen müssen Geflügelhalter entsprechende Maßnahmen treffen, unter anderem die Aufstallung (Stallpflicht) des Geflügels.

Im Landkreis Biberach ist dem Veterinäramt noch kein Betrieb mit Anzeichen von Geflügelpest gemeldet worden. Dennoch zeigt sich das Veterinäramt höchst besorgt, denn es ist wahrscheinlich, dass Privathalter aus dem Landkreis Biberach ebenfalls Geflügel über das Verteilzentrum in Bayern erhalten haben.

Bei den betroffenen Beständen in ganz Baden-Württemberg handelt es sich um Kontaktbetriebe und diese stehen in direktem Zusammenhang mit dem Einkauf von Geflügel aus dem Betrieb in Nordrhein-Westfalen. Bei anderen Geflügelhaltern besteht daher kein erhöhtes Risiko eines Eintrags.

Das Risiko eines Eintrags durch Wildvögel in eine Geflügelhaltung hat sich aufgrund der Situation nicht verändert. Daher wird derzeit vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auch von landesweiten oder landkreisbezogenen Maßnahmen abgesehen.

 

Hintergrund:

Geflügelpest (Aviäre Influenza), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Wirt in wilden Wasservögeln hat. In den vergangenen 20 Jahren gab es in Mittel- und Osteuropa immer wieder Geflügelpestausbrüche, so zuletzt seit Anfang des Jahres in mehreren Bundesländern mit Schwerpunkt im Nord- und Ostdeutschland; bei diesem Geschehen waren auch Wildvögel in Baden-Württemberg stark betroffen.

 

Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Eine Ansteckung von Menschen ist unwahrscheinlich.

Weitere Informationen gibt es auch auf den Seiten des Friedrich-Löffler-Institutes: www.fli.de

Registrierungspflicht für Geflügelhalter:

Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kleinstbestände mit nur einem oder wenigen Tieren der Veterinärbehörde bekannt sein müssen und verpflichtet sind, ihre Geflügelhaltung beim Landratsamt registrieren zu lassen. Formulare zur Meldung befinden sich auf der Internetseite des Landratsamtes.