COVID-19 | Nächtliche Ausgangsbeschränkung für den Landkreis Biberach ab Freitag, 12. Februar 2021

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Mit Wirkung vom heutigen Donnerstag, 11.02.2021, hat die Landesregierung die landesweiten Ausgangbeschränkungen aufgehoben. Damit setzt das Land das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 8. Februar 2021 um. Gleichzeitig wurden die Gesundheitsämter der Landkreise über einen Erlass angewiesen, eine Ausgangsbeschränkung für die Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr unter gewissen Voraussetzungen per Allgemeinverfügung umzusetzen. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist in der Zeit nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet.

Folgende Voraussetzungen müssen demnach im Landkreis gegeben sein:

  • In einem Stadt- oder Landkreis wurde der Sieben-Tages-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner mindestens in den letzten sieben Tagen in Folge überschritten,
  • es besteht bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus und
  • es liegt ein diffuses Infektionsgeschehen vor.

Die Voraussetzungen für den Landkreis Biberach sind momentan gegeben. Dr. Monika Spannenkrebs, Leiterin des Gesundheitsamtes dazu: „Wir haben im Landkreis Biberach immer noch eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 70. Dabei beobachten wir, dass sich die Zahlen nicht auf größere Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen zurückführen lassen, sondern es sich größtenteils um Infektionsketten in allen Lebenswelten handelt. Dementsprechend handelt es sich im Landkreis um ein diffuses Infektionsgeschehen“. Das Landratsamt hat deshalb am Donnerstag, 11. Februar 2021 die Allgemeinverfügung erlassen und veröffentlicht. „Die aktuelle Lage im Landkreis lässt uns momentan leider keine andere Möglichkeit, als die Allgemeinverfügung für nächtliche Ausgangsbeschränkungen zu erlassen. Wir haben das heute Vormittag auch bereits in einer Videokonferenz mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern besprochen und abgestimmt. Wir hoffen, dass wir mithilfe der nächtlichen Ausgangsbeschränkung die Inzidenz in den kommenden Tagen und Wochen weiter senken können. Ich kann Sie daher nur alle bitten, halten Sie sich an die geltenden Regeln.“, appelliert Landrat Dr. Heiko Schmid.

Die Allgemeinverfügung gilt im Landkreis Biberach ab Freitag, 12. Februar, 0 Uhr. Sie wurde vorerst bis 21. Februar 2021 befristet. Sobald der 7-Tages-Inzidenzwert mindestens drei Tage in Folge unter 50/100.000 Einwohnern liegt, ist die Allgemeinverfügung wieder aufzuheben. Für die Feststellung des Überschreitens der Inzidenz von 50/100.000 Einwohnern ist der Lagebericht des Landesgesundheitsamtes zugrunde zu legen.

Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung ist unter www.biberach.de abrufbar.