Landkreis Biberach | Neun weitere Fälle von COVID-19 – Landrat in Quarantäne – Link zum Bußgeldkatalog

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Auch am Sonntag, 29.03.2020, meldeten die Labore dem Kreisgesundheitsamt Biberach weitere neun positiv getestete Personen (vier Männer, fünf Frauen). Insgesamt verzeichnet der Landkreis damit 225 positive Corona-Fälle. Drei Personen davon sind in den vergangenen Tagen an Covid-19 verstorben.

 

Bußgeldkatalog

Das Land Baden-Württemberg hat am Wochenende den Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Corona-Verordnung veröffentlicht. Bei Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als zwei Personen können die kommunalen Ortspolizeibehörden demnach ein Bußgeld von 100 bis 1.000 Euro pro Person verhängen. Wer eine eigentlich geschlossene Einrichtung wie beispielsweise einen Frisörsalon, eine Bar oder einen Club weiterbetreibt, muss 2.500 bis 5.000 Euro bezahlen. Personen, die eine für den Besucherverkehr geschlossene Einrichtung wie beispielsweise ein Krankenhaus oder Pflegeheim betreten, riskieren ein Bußgeld von 250 bis 1.500 Euro. Bei wiederholten Verstößen stehen Bußgelder bis zu 25.000 Euro im Raum. Der Bußgeldkatalog ist im Internet unter www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de abrufbar. Bußgeldkatalog BW

 

Landrat in häuslicher Quarantäne

Wie sich am Sonntag herausstellte, hatte Landrat Dr. Heiko Schmid am vergangenen Montag mit einer mittlerweile positiv getesteten Person beruflichen Kontakt. Als Kontaktperson muss er ab sofort noch bis nächsten Montag vorsorglich in häuslicher Quarantäne bleiben. Er ist symptomfrei und führt von zuhause seine Dienstgeschäfte weiter.

 

https://www.new-facts.eu/rubriken/themen/covid-19