COVID-19 | Biberach: 55 bestätigte Corona-Fälle im Landkreis

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Das Kreisgesundheitsamt meldet am Donnerstagabend, 19.03.2020, weitere zehn bestätigte Coronafälle im Landkreis Biberach/Riss. Es handelt sich um sechs Männer und vier Frauen zwischen 16 und 66 Jahren. Im Landkreis Biberach gibt es demnach 55 bestätige Coronafälle (Stand: Donnerstag, 18. März 2020, 18.30 Uhr)

 

Ausnahmen vom Arbeitszeitschutzgesetz

Die aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen machen auch mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten erforderlich. Um die Versorgung der Bevölkerung und die Funktionsfähigkeit wichtiger Infrastrukturen sicherzustellen, hat das Landratsamt deshalb eine Ausnahmebewilligung per Allgemeinverfügung erlassen. „Die neuen Regeln gelten für systemrelevante Branchen und Tätigkeitsfelder. Es geht bei den Regelungen um die Beschäftigung von Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen sowie um Abweichungen von der täglichen Höchstarbeitszeit. Für Sonn- und Feiertagsarbeit gibt es Ausnahmebewilligungen unter anderem für das Produzieren, Verpacken und Liefern von Lebensmitteln, Medikamenten, Medizinprodukten und Hygieneartikeln sowie für Tätigkeiten, die der medizinischen Behandlung und Versorgung von Patienten dienen. Bisher war dafür immer eine Einzelgenehmigung notwendig. Wir haben das jetzt mit der Allgemeinverfügung unbürokratisch gelöst“, so Landrat Dr. Heiko Schmid. Abweichungen von der täglichen Höchstarbeitszeit sind unter anderem möglich bei Not- und Rettungsdiensten, in Krankenhäusern und Einrichtungen zur Pflege und Betreuung von Personen, bei der Feuerwehr, Gerichten und Behörden.

Gleiches gilt für Verkehrsbetriebe, in der Energie- und Wasserversorgung sowie in Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben sowie bei Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung von Datennetzen und Rechnersystemen. Auch im Bereich von Presse, Rundfunk und anderen Medien sind Abweichungen von der täglichen Höchstarbeitszeit möglich.

Die zulässige tägliche Arbeitszeit kann in diesen Tätigkeitsbereichen auf maximal zwölf Stunden pro Tag verlängert werden.

Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort und ist bis zum 30. Juni 2020 befristet. Die Details dazu sind im Internet unter www.biberach.de abrufbar.

 

Landkreis beauftragt größere Fahrzeuge für den ÖPNV

Ab Montag, den 23. März 2020 wird im gesamten DING-Gebiet aufgrund der Schulschließungen der Ferienfahrplan gefahren. Zum Schutz des Fahrpersonals erfolgt an der Vordertüre kein Zustieg, es werden im Bus keine Fahrscheine verkauft und der Fahrerbereich ist abgesperrt. Für einen verbesserten Schutz der Fahrgäste und damit die Fahrgäste untereinander leichter den empfohlenen Abstand einhalten können, hat der Landkreis kurzfristig bei Busunternehmen den Einsatz größerer Fahrzeuge im Linienverkehr beauftragt. Die Aktion wird von den Busunternehmen begrüßt und unterstützt. Ab Montag, 23. März 2020 werden daher immer dann, wenn größere Fahrzeuge in den Busunternehmen verfügbar sind, die größeren Fahrzeuge im ÖPNV eingesetzt.

 

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