Kreisgesundheitsamt Biberach rät zur Grippeschutzimpfung

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Landratsamt Biberach | 29.10.2011 | 11-1282

Der Herbst ist die beste Zeit für die Grippeschutzimpfung. Es dauert etwa zwei Wochen bis der Impfstoff wirkt. Da die Grippeviren sehr wandlungsfähig sind, sei eine jährliche Schutzimpfung erforderlich, so lautet die Empfehlung aus dem Kreisgesundheitsamt.

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Der aktuelle Impfstoff schützt auch vor der so genannten „Schweinegrippe“. Die Grippe wird durch Viren verursacht, die auf zwei Wegen von Mensch zu Mensch übertragen werden. Zum einen über Tröpfcheninfektion beim Husten oder Niesen oder durch Schmierinfektion durch kontaminierte Hände. Auf Oberflächen überlebt das Virus allerdings in der Regel nicht sehr lange. Umgangssprachlich wird häufig der Begriff Grippe auch für so genannte grippale Infekte (Erkältung) verwendet. Obwohl sich die Symptome ähneln können, unterscheiden sich Verlauf und Schwere der Erkrankung sehr deutlich. Charakteristisch für die echte Grippe (Influenza) ist ein plötzlicher Krankheitsbeginn mit hohem Fieber und typischen Symptomen, wie Halsschmerzen, trockenem Husten und heftigen Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen. Schwere, teilweise lebensbedrohliche Komplikationen einer Grippeerkrankung, zum Beispiel eine Lungenentzündung stellen vor allem für Personen mit Grunderkrankung und ältere Personen ein hohes Risiko dar.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Grippe insbesondere allen Menschen, die bei einer Grippe ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe haben. Zu diesen Risikogruppen zählen:

  • Menschen, die über 60 Jahre alt sind
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung durch ein Grundleiden der Atmungsorgane, Herz-Kreislauf-Organe, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronisch neurologische Krankheiten, wie Multiple Sklerose Menschen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten
  • Schwangere
  • Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
  • Außerdem sollten sich alle Personen schützen, die durch Kontakt zu vielen Personen ein erhöhtes Ansteckungsrisiko haben oder die gefährdete Personen in ihrem nahen Umfeld anstecken könnten, wie medizinisches Personal, Pflegepersonal
  • Wer akut an einer fieberhaften Erkrankung oder an einem akuten Infekt leidet, sollte die Impfung erst zwei Wochen nach Genesung durchführen lassen. Die Grippeimpfung ist im Prinzip gut verträglich und wird von den niedergelassenen Ärzten durchgeführt.