Biberach – Fördermittel aus Europäischen Sozialfond

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Landratsamt Biberach | 10.08.2011 | 283/2011

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Förderinstrument der Europäischen Union auf dem Gebiet der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. Dem Landkreis Biberach wurden für Projekte im Jahre 2012 200.000 Euro zugewiesen. Bis 30. September können Anträge bei der Landeskreditbank in Stuttgart gestellt werden. Gefördert werden Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekte im Landkreis Biberach.

Der regionale Arbeitskreis hat in der Sitzung vom 19. April festgelegt, dass Anträge bestimmte Förderziele des vom Land erstellten operationellen Programms erfüllen müssen. Das sind Ziele, die die Stabilisierung von Lebensverhältnissen und die Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsmarkt von Gruppen mit besonderen Vermittlungshemmnissen verfolgen. Zielgruppe sind insbesondere arbeitsmarktferne arbeitslose  SGB II‑Bezieher mit mehreren Vermittlungshemmnissen.

Informationen, insbesondere über die vom regionalen Arbeitskreis festgelegten Ziele, Projektinhalte und das vorgesehene Projektrankingverfahren sind in der Ausschreibung enthalten, die kostenlos beim Landratsamt Biberach, ESF-Geschäftstelle, Harald Lämmle, Rollinstraße 18, 88400 Biberach, Telefon  07351 52-6441, angefordert oder im Internet unter www.biberach.de abgerufen werden kann. Harald Lämmle steht auch für Auskünfte zur Verfügung.

Anträge können ab sofort bis einschließlich 30. September 2011 bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg, Schlossplatz 10, 76223 Karlsruhe, eingereicht werden. Der für die Antragstellung erforderliche Formantrag steht auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg (www.esf-bw.de) zum Abruf bereit. Auf dieser Internetseite können auch das Operationelle Programm und weitere Informationen zum ESF abgerufen werden.