Neu-Ulm | Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz – fehlender Mundschutz

-

Print Friendly, PDF & Email

Zu mehreren Anzeigen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz kam es am Donnerstag, 03.09.2020, gegen 14:45 Uhr, in einem Geschäft für asiatische Lebensmittel in der Memminger Straße in Neu-Ulm.

Auf der Polizeidienststelle in Neu-Ulm ging die Mitteilung ein, dass die Mitarbeiter in dem Geschäft den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz nicht tragen würden. Dieser Umstand bestätigte eine eingesetzte Streifenbesatzung.

Gegen die Ladenbetreiberin, welche für die Einhaltung der Infektionsschutzregelungen verantwortlich ist, und drei Mitarbeiter wird nun jeweils eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz erstellt.