
Der Prozess um den Tod einer 36-jährigen Mutter aus Lauben im Unterallgäu dauert länger als ursprünglich geplant. Vor dem Landgericht Memmingen muss sich ihr damaliger Lebensgefährte verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 39-Jährigen Totschlag vor. Die Nebenklage hingegen will auf eine Verurteilung wegen Mordes hinausarbeiten. Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn eingeräumt, seine Lebensgefährtin im August 2025 im gemeinsamen Wohnhaus mit einem Hundekissen erstickt zu haben.
Verfahren wird erneut verlängert
Ursprünglich waren für den Prozess nur wenige Verhandlungstage vorgesehen. Dann wurde das Verfahren bereits auf elf Tage erweitert. Nun sind nochmals fünf weitere Termine hinzugekommen. Der Grund: Die zentrale Frage, ob es sich rechtlich um Totschlag oder Mord handelt, ist weiterhin nicht abschließend geklärt. Ein Urteil könnte nun erst am 20. Juli fallen.
Weitere Verhandlungstage angesetzt
Nach der Erweiterung könnte sich der Prozess über insgesamt 16 Verhandlungstage ziehen. Zusätzlich angesetzt wurden Termine am 29. Juni, 6. Juli, 8. Juli, 13. Juli und 20. Juli. Ob alle Termine tatsächlich benötigt werden, hängt vom weiteren Verlauf der Beweisaufnahme ab.
Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt
Im Sommer 2025 war die 36-jährige Mutter aus Lauben zunächst als vermisst gemeldet worden. Die Suche nach der Frau beschäftigte viele Menschen im Allgäu und darüber hinaus. Ihr Auto wurde später auf einem Freizeitgrundstück beziehungsweise an einer Pferdekoppel in der Nähe gefunden. Ihr Geldbeutel tauchte auf dem Parkplatz eines Baumarkts in Landsberg am Lech auf. Wochen später geriet ihr Lebensgefährte immer stärker in den Fokus der Ermittlungen. Schließlich gestand der Mann und führte die Polizei zu einem Waldstück nahe des Wohnhauses. Dort wurde die Leiche der Frau gefunden.
Angeklagter spricht von Eskalation im Streit
Der 39-Jährige schilderte vor Gericht, es sei in der Tatnacht zu einem heftigen Streit gekommen. Dabei habe er ein Hundekissen genommen und den Kopf seiner Lebensgefährtin so lange hineingedrückt, bis sie erstickte. Nach seiner Darstellung sei die Tat im Affekt geschehen. Anschließend habe er die Leiche in einen Plastiksack gebracht, mit dem Auto in ein nahegelegenes Waldstück gefahren und dort vergraben. Außerdem räumte er ein, falsche Spuren gelegt zu haben.
Falsche Spuren und auffälliges Verhalten
Im Prozess wurde mehrfach thematisiert, wie die Ermittler dem Angeklagten auf die Spur kamen. Ein Kriminalbeamter berichtete, dass unter anderem der in Landsberg gefundene Geldbeutel Fragen aufwarf. Für die Ermittler habe es keine schlüssige Erklärung gegeben, warum die Vermisste dorthin gefahren sein sollte. Auffällig war nach Angaben des Beamten auch, dass sich der Lebensgefährte nicht aktiv an der Suche beteiligt habe. Stattdessen habe er immer wieder nur nachgefragt, ob es neue Erkenntnisse gebe. Zudem soll er in seinem Umfeld behauptet haben, die Polizei verfolge eine Spur nach Spanien – was nach Darstellung der Ermittler nicht stimmte.
Auswertung von Handy, Computer und Fahrzeugdaten
Im weiteren Verlauf wurden unter anderem Smartphone, Computer und das Infotainmentsystem des Autos der Getöteten ausgewertet. Dabei ergaben sich nach Angaben eines Ermittlers mehrere wichtige Feststellungen. In einem Chat mit einer neuen Bekanntschaft soll der Angeklagte geschrieben haben, die Mutter seines Kindes sei bei der Geburt gestorben und er sei alleinerziehender Vater. Außerdem passten seine Angaben zum angeblichen Wegfahren der 36-Jährigen nicht zu den gespeicherten Fahrzeugdaten. Das Auto soll laut System nicht wie behauptet gegen 21:20 Uhr weggefahren sein, sondern auf einem privaten Freizeitgelände gestanden haben und nur einmal gegen 23:36 Uhr kurz bewegt worden sein. Auch Internetsuchanfragen des Angeklagten wurden im Prozess thematisiert. Darunter soll sich eine Suche danach befunden haben, welche Pflanzen an Stellen wachsen, an denen Menschen vergraben sind.
Nebenklage sucht mögliches Mordmotiv
Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat bislang als Totschlag. Sie sieht nach bisheriger Bewertung kein Mordmerkmal wie Habgier oder Heimtücke. Die Nebenklage, vertreten unter anderem durch Angehörige der Getöteten, sieht das anders. Sie versucht, ein mögliches Mordmotiv herauszuarbeiten. Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem das Vermögen der Frau, mögliche finanzielle Interessen des Angeklagten und die Frage, ob die Tat geplant oder aus dem Streit heraus eskaliert ist.
Vermögen der Getöteten spielt im Prozess eine Rolle
Die 36-Jährige hatte nach Angaben von Zeugen ein Millionen-Erbe erhalten. Ihr Onkel sagte vor Gericht, das Erbe habe die Habgier Dritter geweckt. Im ersten Jahr nach Auszahlung soll die Frau bereits fast eine Million Euro ausgegeben haben. Immer wieder ging es im Prozess auch um einen Mann aus dem Raum München, an den die Frau nach Zeugenaussagen hohe Geldbeträge überwiesen haben soll. Dieser Mann soll zudem eine Rolle in beruflichen Plänen der Frau gespielt und sich nach Darstellung des Angeklagten in die Beziehung eingemischt haben.
Dramatische Aussage über möglichen kindlichen Zeugen
Besonders emotional war ein Verhandlungstag, an dem die Ex-Frau des Angeklagten aussagte. Sie berichtete, ihr gemeinsamer Sohn habe ihr gegenüber gesagt, er habe gesehen, wie sein Vater die 36-Jährige getötet habe. Der Junge soll die Tatnacht demnach teilweise miterlebt haben. Die Aussagen belasteten den Angeklagtem schwer. Auch über mögliche frühere Gewalttätigkeiten des Angeklagten gegenüber früheren Partnerinnen wurde in der Verhandlung gesprochen.
Angeklagter weist Habgier-Vorwurf zurück
Der 39-Jährige äußerte sich im weiteren Verlauf des Prozesses erneut. Er bestritt, aus finanziellen Motiven gehandelt zu haben. Zwar habe er Schulden gehabt, unter anderem wegen seines Hauses, sagte er. Er habe aber mehrere Jobs gehabt und seine Kreditraten so gut wie möglich bezahlt. Seine Lebensgefährtin habe zwar einen Kredit übernehmen wollen, dafür habe er sie aber auch ins Grundbuch eintragen lassen wollen.
Mord oder Totschlag bleibt zentrale Frage
Der Kern des Verfahrens bleibt die rechtliche Bewertung. War es eine Eskalation im Streit und damit Totschlag? Oder gab es ein Mordmerkmal, etwa Habgier oder Heimtücke? Genau diese Frage soll nun durch weitere Zeugen und die fortgesetzte Beweisaufnahme geklärt werden.
Großes öffentliches Interesse
Der Prozess stößt weiterhin auf großes öffentliches Interesse. Die bisherigen Verhandlungstage waren stark besucht. Das Verfahren zeigt nicht nur die juristische Aufarbeitung eines schweren Gewaltverbrechens, sondern auch die komplexe Vorgeschichte einer Beziehung, in der psychische Belastungen, finanzielle Fragen, familiäre Konflikte und mögliche Täuschungen eine Rolle spielten.
Ein Urteil könnte nach der aktuellen Terminplanung am 20. Juli fallen.


