Im Sommer 2019 geriet ein großer Milchviehbetrieb in Bad Grönenbach (Allgäu) in den Fokus der Behörden. In der laufenden Verhandlung vor dem Landgericht Memmingen am Dienstag, 03.03.2026 hat nun eine Zeugin – eine Veterinärmedizinerin mit jahrzehntelanger Berufserfahrung – ihre Eindrücke von zwei Einsätzen im Juli 2019 geschildert. Ihre Aussagen zeichnen aus ihrer Sicht ein Bild, das sie nach eigener Darstellung „erschreckt“ habe.
Von der Meldung zur Großkontrolle
Ausgangspunkt sei eine Meldung der Soko Tierschutz Anfang Juli 2019 gewesen. Wenige Tage später folgte eine groß angelegte veterinärmedizinische Überprüfung des Betriebs. Die Zeugin beschrieb, sie sei dabei vor allem für die Organisation vor Ort zuständig gewesen. Mitarbeitende des Landesamts (LGL) sowie des Veterinäramts am Landratsamt Unterallgäu hätten demnach die konkrete Begutachtung der Rinder übernommen.
„Ich bin erschrocken“ – Erwartungen und Realität
Bei ihrer Ankunft habe sie mit einem anderen Bild gerechnet, der Betrieb sei bei ihr als „absoluter Vorbildbetrieb“ abgespeichert gewesen. Vor Ort habe sie jedoch – so ihre Aussage – deutlich abweichende Zustände wahrgenommen. Tiere hätten verschmutzt, krank, abgemagert und teils verletzt gewirkt. Auffällig sei außerdem gewesen, dass Tiere in schlechtem Zustand nicht nur in Krankenbuchten standen, sondern auch in der Herde mitliefen. Zusätzlich habe sie bauliche Mängel gesehen, die aus ihrer Sicht das Verletzungsrisiko erhöht hätten. Nach ihrer Darstellung seien auch kleinere Nebenbetriebe, die kontrolliert wurden, betroffen gewesen.
Ihr Fazit: Aus ihrer Sicht hätte einem bestandsbetreuenden Tierarzt solche Zustände auffallen müssen.
Zweite Kontrolle: Beanstandungen und Nottötungen
Einige Tage später folgte laut Zeugin eine weitere Kontrolle. Auch dabei seien Tiere beanstandet worden. Mehrere Rinder seien so schlecht beieinander gewesen, dass Nottötungen notwendig geworden seien.
Eine Kuh bleibt besonders im Gedächtnis
Besonders eindrücklich schilderte die Zeugin den Zustand einer Kuh: deutlich abgemagert, an zwei Beinen lahmend, mehrere Beulen am Körper und ein eitriger Abszess am Rücken. Gemeinsam mit einem Vertreter des Veterinäramts habe sie angeordnet, das Tier zu erlösen. Daraufhin, so die Zeugin, habe der jüngere Betriebsleiter (ein 35-jähriger Angeklagter) heftig widersprochen – mit dem Argument, die Kuh gebe noch „zu gut“ Milch.
Eindruck vom Umgang mit den Tieren
Neben dem Gesundheitszustand habe sie auch den Umgang mit den Tieren als problematisch beschrieben: Ihr sei ein rauer Ton aufgefallen, die Rinder hätten ängstlich und schreckhaft reagiert.
Abschlussgespräch: Zusagen – aber keine Einschätzung zur Folgezeit
Trotz der geschilderten Probleme sei das Abschlussgespräch mit den beiden Betriebsleitern (den 35- und 68-jährigen Angeklagten) nach Aussage der Zeugin grundsätzlich konstruktiv verlaufen. Die Männer hätten zugesichert, Missstände anzugehen. Auch beim Thema Tiertransport, den die Zeugin als unsachgemäß beschrieben habe (unter anderem mit Radlader und Hüftklammer), seien Verbesserungen in Aussicht gestellt worden. Ob es danach zu nachhaltigen Änderungen kam, könne sie nicht beurteilen – nach den zwei Kontrollen sei sie nicht weiter mit dem Fall befasst gewesen.
Unschuldsvermutung gilt
Wie in solchen Verfahren gilt: Es handelt sich um Aussagen im laufenden Prozess. Für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Die Verhandlung wird fortgesetzt.









