Tierschutzprozess Memmingen: Angeklagter Martin E. erhebt schwere Vorwürfe gegen Behörden

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Der Prozess gegen die Allgäuer Großlandwirte Martin und Franz E. aus Bad Grönenbach (Schulerloch) vor dem Landgericht Memmingen erreichte am 10. Februar 2026 einen neuen Höhepunkt. Im Fokus der Hauptverhandlung standen die detaillierten Einlassungen des Hauptangeklagten sowie hochbrisante Zeugenaussagen.

Martin E. verteidigt sich: Diskrepanz in den Behördenakten

In einer mehrstündigen Stellungnahme wies Martin E. die Vorwürfe der Vernachlässigung entschieden zurück. Sein Kernargument: Die behördlichen Kontrolldokumente würden seinen eigenen Aufzeichnungen und denen der betreuenden Tierärzte widersprechen.

Besonders im Fall der „Kuh Nr. 12“ betonte er eine lückenlose tierärztliche Versorgung und kritisierte das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Dieses habe zunächst keine Mängel festgestellt, später jedoch von „erheblichen Leiden“ gesprochen. Brisant wurde es bei der Schilderung zu „Kuh Nr. 23“: Hier stellte Martin E. die Vermutung in den Raum, dass eine tödliche Verletzung des Tieres erst durch unsachgemäße Behandlung während der amtlichen Kontrolle selbst entstanden sein könnte.

SOKO Tierschutz im Kreuzverhör: Friedrich Mülln als Zeuge

Ein zentraler Moment des Verhandlungstages war die Vernehmung von Friedrich Mülln, Sprecher der SOKO Tierschutz. Er schilderte, wie sein Verein durch Informanten und Videomaterial auf den Betrieb aufmerksam wurde. Mülln berichtete von:

  • Gewaltvollen Transporten sogenannter „Downer-Kühe“.

  • Mangelhaften Nottötungen ohne den vorgeschriebenen Kehlschnitt.

Die Verteidigung versuchte gezielt, die Glaubwürdigkeit Müllns zu erschüttern, indem sie die massiv gestiegenen Spendengelder des Vereins (über 3 Millionen Euro) thematisierte. Mülln wies den Vorwurf der Bereicherung jedoch zurück und beharrte auf dem Ziel der Aufklärung von Missständen.

Emotionaler Auftritt: Ehemaliger Mitarbeiter berichtet von „stinkendem Futter“

Besonders belastend waren die Aussagen von Walter H., dem ehemaligen Verpächter und Mitarbeiter des Hofes. Er schilderte eine dramatische Verschlechterung der Zustände ab März 2017:

  • Der Klauenzustand der Tiere sei massiv schlechter geworden.

  • Das Futter habe zeitweise „gestunken“.

Walter H. erhob zudem schwere Vorwürfe gegen die Politik: Er habe bereits frühzeitig acht Behörden sowie den damaligen Landrat Hans-Joachim Weirather und den Bad Grönenbacher Bürgermeister Bernhard Kerler informiert, doch es sei lange Zeit nichts unternommen worden – ein möglicher Hinweis auf ein weitreichendes Behördenversagen.

Ausblick: Wie geht es weiter?

Der Prozess, der die gesamte Region und die Agrarbranche erschüttert, wird am 17. Februar 2026 fortgesetzt. Das Gericht steht nun vor der schwierigen Aufgabe, die gegensätzlichen Darstellungen zwischen der Dokumentation der Landwirte und den Beobachtungen der Tierschützer sowie Zeugen zu bewerten.

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