Allgäuer Tierskandal vor Gericht: Verfahren gegen Mitarbeiter eingestellt – Hauptangeklagte gehen in die Offensive

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Verhandlungstag 2, Dienstag, 27.01.2026 am Landgericht Memmingen. Im jüngsten Verfahren zum Allgäuer Tierskandal hat sich die Dynamik im Gerichtssaal massiv verändert. Während zwei Mitangeklagte den Prozess bereits hinter sich lassen konnten, rüsten sich die Hauptangeklagten – ein Vater-Sohn-Gespann – für eine umfassende Beweisaufnahme.

Verfahren gegen Mitarbeiter eingestellt

Für zwei ursprünglich mitangeklagte Angestellte des Unterallgäuer Milchviehbetriebs endete das Verfahren überraschend schnell:

  • Der erste Mitarbeiter: Musste eine Zahlung von 1.800 Euro leisten. Sein Verteidiger argumentierte erfolgreich, dass der Mann zur Tatzeit 2019 noch in der Probezeit war und lediglich eine untergeordnete Rolle spielte.
  • Der zweite Mitarbeiter: Hier wurde das Verfahren eingestellt, da gegen ihn bereits ein Strafbefehl des Amtsgerichts Memmingen über 4.500 Euro wegen eines Vorfalls aus dem Jahr 2024 vorliegt. Eine zusätzliche Strafe im aktuellen Prozess wäre im Vergleich dazu kaum ins Gewicht gefallen.

Schwere Vorwürfe gegen die Anklageschrift

Der Fokus richtet sich nun auf die Betreiber des Hofes – Vater und Sohn. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen systematische Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vor. Doch die Verteidigung geht in die Offensive:

  1. Fehlende Dokumentation: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hansen behauptet, dass etwa 70 % der in der Anklage aufgeführten Krankheitssymptome (wie eiternde Wunden oder Lahmheit) in den ursprünglichen Kontrollberichten von 2019 gar nicht auftauchen. Er wirft der Staatsanwaltschaft vor, diese Details nachträglich in Gutachten hinzugefügt zu haben.
  2. Frühere Kontrollen: Die Verteidigung hinterfragt, warum bei zahlreichen vorherigen Besuchen durch das Veterinäramt Unterallgäu, das LGL und die Regierung von Schwaben keine derartigen Mängel festgestellt wurden.
  3. Ziel: Freispruch: Trotz des Angebots des Gerichts, das Verfahren gegen eine Geldstrafe abzukürzen, streben die Anwälte der Betreiber einen Freispruch an. Dennoch signalisierten sie Gesprächsbereitschaft für eine Einstellung gegen eine „überschaubare“ Geldauflage.

 

Gerichtsprozess in Memmingen: Verteidigung setzt Staatsanwaltschaft unter Druck Ein Kommentar von Thomas Pöppel

Bereits im Verfahren um einen anderen landwirtschaftlichen Großbetrieb in Bad Grönenbach im Jahr 2025 gelang es Verteidiger Dr. Hansen, die Gutachten der Staatsanwaltschaft dezidiert zu hinterfragen. Er fokussierte sich dabei auf Schwachstellen, die auch im aktuellen Verfahren wieder im Zentrum der Verteidigungsstrategie stehen.

Widersprüche bei den Kontrollen Besonders brisant bleibt die Frage, warum bei den Veterinärkontrollen vor Anfang Juli 2019 keinerlei Auffälligkeiten an den Tieren festgestellt wurden. Entsprechende Dokumente und mündliche Vorträge liegen der Kammer bereits vor; auch die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der bayerischen SPD stützt diese Darstellung.

Für diese Diskrepanz gibt es verschiedene Erklärungsansätze: Standen zum Zeitpunkt der Kontrollen schlicht keine kranken Tiere in den Ställen? Wurden diese möglicherweise vorab in andere Stallungen verbracht, die nicht kontrolliert wurden? Oder – eine im Raum stehende, bisher jedoch unbewiesene Vermutung – wurden die Kontrolltermine vorab aus Behördenkreisen kommuniziert?

Zeugenaussagen und Videomaterial im Fokus Licht ins Dunkel könnte die Vernehmung zweier Zeugen am 10.02.2026 vor dem Landgericht Memmingen bringen. Diese hatten die Vorgänge bereits ein Jahr zuvor beobachtet und dokumentiert. Bisher spielen zudem die verdeckten Videoaufnahmen von Tierrechtsaktivisten im Prozess noch keine Rolle.

Verteidiger Dr. Hansen hält für seinen Mandanten Martin E. am Ziel eines Freispruchs fest, signalisierte jedoch Gesprächsbereitschaft für eine Einstellung des Verfahrens gegen eine angemessene Geldauflage.

Wie reagiert die Justiz? Es bleibt abzuwarten, wie die Strafkammer und die Staatsanwaltschaft nun agieren. Werden die 58 in der Anklage als „krank“ bezeichneten Rinder vorerst zurückgestellt, um stattdessen die Videoaufnahmen als Beweismittel einzuführen? Dies könnte der Staatsanwaltschaft dazu dienen, den Vorwurf der Tierquälerei zu untermauern. Oder streben die Beteiligten eine einvernehmliche Lösung mit der Verteidigung an?

Die kommenden drei Termine am Landgericht Memmingen werden richtungsweisend für den Ausgang dieses Verfahrens sein.


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