Das erste Wochenende der Fastenzeit steht im Unterallgäu ganz im Zeichen der Tradition: Am 21. und 22. Februar 2026 lodern vielerorts wieder die Funkenfeuer, um nach altem Brauch den Winter endgültig auszutreiben. Damit die Feierlichkeiten sicher und umweltgerecht ablaufen, gibt das Landratsamt wichtige Leitplanken für Veranstalter vor.
Anmeldung und Brandschutz: Das ist Pflicht
Wer ein Funkenfeuer organisieren möchte, muss bürokratische und sicherheitstechnische Fristen einhalten:
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Fristgerechte Anmeldung: Jedes Feuer muss spätestens eine Woche vor dem Termin bei der jeweiligen Gemeinde angemeldet werden. Auch die örtliche Feuerwehr ist vorab zu informieren.
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Sicherheitsabstände: Zu Gebäuden, öffentlichen Straßen und Wäldern müssen zwingend Mindestabstände eingehalten werden. Details hierzu halten die Gemeindeverwaltungen bereit.
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Wetter-Check: Bei starkem Wind darf aus Sicherheitsgründen kein Feuer entzündet werden.
Naturschutz und Brennmaterial: Nur Natur in den Funken
Der Umwelt und Gesundheit zuliebe ist streng geregelt, was verbrannt werden darf. Erlaubt ist ausschließlich unbehandeltes, naturbelassenes Holz sowie trockene Gartenabfälle wie Schnittgut oder Reisig.
Wichtig: Das Verbrennen von behandelten Hölzern oder Müll stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Bußgeldern geahndet. Zum Entzünden dürfen zudem keine Brandbeschleuniger (wie Benzin) verwendet werden.
Schutz von Kleintieren
Ein besonderes Augenmerk gilt dem Tierschutz. Da aufgeschichtete Holzhaufen ein idealer Unterschlupf für Kleintiere sind, rät das Landratsamt:
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Das Brenngut erst wenige Tage vor dem Abbrennen zusammentragen.
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Den Haufen bewachen, um sowohl Tierschutz als auch das Hinzufügen von illegalen Abfällen zu verhindern.
Entsorgung der Rückstände
Nach dem Spektakel müssen die Verbrennungsrückstände entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Asche kann an der Umladestation in Breitenbrunn abgegeben werden, sofern sie frei von Erde, Humus oder Steinen ist.
Info und Termine
Wo und wann genau die Funken im Landkreis brennen, ist im offiziellen Veranstaltungskalender unter www.unterallgaeu.de/veranstaltungskalender zu finden. Veranstalter, die ihren Termin noch veröffentlichen möchten, können dies per E-Mail an tourismus@lra.unterallgaeu.de tun.
Bei fachlichen Fragen zum Abfallrecht steht das Landratsamt unter der Telefonnummer (08261) 995-363 beratend zur Seite.









