Der Umgang mit Tieren in landwirtschaftlichen Großbetrieben steht erneut im Fokus der Justiz. Am Dienstag, den 20.01.2026, begann am Landgericht Memmingen nach einer Aussetzung im Jahr 2023 das dritte große Verfahren im Zuge des Bad Grönenbacher Tierschutz-Skandals.
26 Seiten Anklage: Leid durch Unterlassen
Auf der Anklagebank sitzen vier Personen: Ein Vater-Sohn-Gespann, Inhaber/Leiter des betroffenen Familienbetriebs, sowie zwei ehemalige Arbeiter. Die Staatsanwaltschaft Memmingen wirft ihnen in einer 26-seitigen Anklageschrift vor, bei insgesamt 58 Rindern durch Unterlassen medizinischer Behandlungen länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen und Leiden verursacht zu haben. Acht weitere Taten betreffen den direkten, teils brutalen Umgang mit den Tieren.
Verteidigung mit harten Bandagen: „Koryphäen“ im Gerichtssaal
Besonderes Augenmerk liegt auf der Verteidigung. Martin E., der Sohn des damaligen Betriebsinhabers, setzt erneut auf den renommierten Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hansen aus Starnberg. Hansen, ein Spezialist für Arzneimittel- und Fleischhygienerecht, ist bekannt dafür, Sachverständige und Zeugen durch akribische Vorbereitung und tiefes Fachwissen regelrecht zu „filetieren“.
Seine Strategie ist klar:
- Infragestellung der behördlichen Dokumentation und Beweissicherung.
- Stellung zahlreicher Beweisanträge.
- Einbringung neuer Sachverständiger und Beweismittel.
Dies ist zwar legitime Aufgabe eines Verteidigers, führt jedoch unweigerlich zu einer Verlängerung der Verfahrensdauer und damit zu massiven Kosten.
Die Kostenfrage: Ein teurer Rechtsstreit für die Steuerzahler?
Bereits im zweiten Tierschutzverfahren des vergangenen Jahres führten die explodierenden Kosten und die unsicheren Erfolgsaussichten zu einer Verständigung (Deal). Damals wurde der Prozess gegen eine Geldauflage beendet, wobei erhebliche Verteidigungskosten an der Staatskasse hängen blieben.
Auch im aktuellen dritten Verfahren deutet vieles auf einen teuren Verhandlungsmarathon hin. Der Vorsitzende Richter Bernhard Lang hat bereits angekündigt, dass die bisher angesetzten 16 Verhandlungstage vermutlich nicht ausreichen werden.
Weiterer Ärger droht: Neue Vorfälle aus 2025
Für den Angeklagten Martin E. könnte es noch dicker kommen. Im Hintergrund schwebt der Schatten eines möglichen weiteren Strafverfahrens. Es geht dabei um mutmaßliche Vorfälle, die erst im Jahr 2025 festgestellt wurden.
Der Prozess in Memmingen wird zeigen, ob die Justiz die Verantwortlichkeiten in industriell geführten Agrarbetrieben klären kann oder ob das Verfahren erneut in einem juristischen und finanziellen Abnutzungskampf endet.
Tierschutz-Prozess in Memmingen: Landwirte wegen Tierquälerei vor Gericht








