Systematisches Leid im Stall: Die Anklage im Fall Bad Grönenbach – Schulerloch

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Tierschutz-Skandal Bad Grönenbach: Prozess gegen Großbauern wird am Landgericht Memmingen neu aufgerollt

Das ausgesetzte Strafverfahren rund um mutmaßliche massive Tierschutzverstöße in einem Milchviehbetrieb in Bad Grönenbach, Orteteil Schulerloch, wird neu aufgerollt: Am Dienstag, den 20.01.2026, um 9:00 Uhr beginnt im Sitzungssaal 132 des Landgerichts Memmingen erneut ein umfangreicher Prozess vor der großen Strafkammer.

Angeklagt sind zwei Landwirte – der 68-jährige Franz E. und sein 35-jähriger Sohn Martin E. – sowie zwei Angestellte des Milchviehbetriebs.

Verfahren bereits 2023 begonnen – Aussetzung für vier Angeklagte

Die Tatvorwürfe wurden bereits im Oktober 2023 vor dem Landgericht verhandelt – damals noch gegen sechs Angeklagte. Das Verfahren konnte jedoch nur gegen zwei Angestellte des Milchviehbetriebs planmäßig fortgeführt und abgeschlossen werden; beide wurden rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt.

Gegen die übrigen vier Angeklagten wurde das Verfahren ausgesetzt, es muss daher nun komplett neu beginnen. Aufgrund zahlreicher vorrangiger Haftsachen und der zu erwartenden hohen Zahl an Verhandlungstagen ist der Neustart erst jetzt möglich.

Die Bilder, die damals an die Öffentlichkeit gelangten, erschütterten nicht nur die Region, sondern ganz Deutschland. Sie zeigten Rinder, die sich kaum auf den Beinen halten konnten, und Zustände, die so gar nicht zum Image der idyllischen Allgäuer Landwirtschaft passten. Nun bringt die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Memmingen vom 19. Oktober 2020 (Az. 331 Js 12380/19) Licht in das systematische Versagen auf dem Anwesen der Familie E.

Die Verantwortlichen vor Gericht

Im Zentrum der Ermittlungen standen sechs Personen, die für das Wohlergehen der Tiere verantwortlich waren. Neben den beiden Betriebsleitern, den Landwirtschaftsmeistern Franz Xaver E. und Martin Georg E., richtet sich die Anklage gegen vier leitende Angestellte: Marcel H., Ursula G., Merdan S. und Dejan M. Ihnen wird vorgeworfen, im Jahr 2019 gemeinschaftlich und vorsätzlich gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben.

Marcel H. und Ursula G. wurden bereits am 20.10.2023 durch das Landgericht Memmingen verurteilt. Ursula G. erhielt 55 Tagessätze zu je 80 Euro und Marcel H. 90 Tagessätze zu je 50 Euro.

Protokoll der Vernachlässigung

Die Anklage, die bereits 2023 verlesen wurde, liest sich wie ein Protokoll des Grauens. Insgesamt führt die Staatsanwaltschaft 58 Einzelfälle von Rindern auf, deren Leiden durch Ohrmarken dokumentiert ist. Die Tiere litten unter massiven gesundheitlichen Problemen, die laut Anklage über Wochen oder gar Monate ignoriert wurden:

  • Schmerz als Dauerzustand: Viele Tiere zeigten das typische „Schmerzgesicht“ und einen „aufgekrümmten Rücken“. Sie litten an massiven Lahmheiten und konnten sich teilweise nur unter extremen Qualen fortbewegen.
  • Unbehandelte Verletzungen: Die Ermittler stellten eitrige Wunden, hochgradige Sehnenentzündungen und offene Klauengeschwüre fest.
  • Mangelnde Hygiene und Pflege: Neben Abmagerung und Fieber wurden auch schwere Ekzeme an den Eutern der Milchkühe protokolliert.
  • Dokumentierte Tierquälerei: In 13 Fällen führt die Anklageschrift auf, wie mit kranken Tieren umgegangen wurde. Teilweise ist durch Videoaufzeichnungen belegt, wie ihnen vorsätzlich Schmerzen zugefügt wurden. Zu diesen Taten kam es in unterschiedlichen personellen Zusammensetzungen.

Wirtschaftliches Kalkül vor Tierwohl

Besonders schwer wiegt der Vorwurf der Motivlage. Laut Staatsanwaltschaft handelten die Angeschuldigten aus reinem wirtschaftlichem Kalkül. Die notwendige tiermedizinische Behandlung oder die rechtzeitige, schmerzfreie Erlösung (Euthanasie) aussichtsloser Fälle wurde unterlassen, weil der damit verbundene zeitliche und finanzielle Aufwand als „größeres Übel“ im Vergleich zum Leiden der Tiere angesehen wurde.

Man nahm die erheblichen Schmerzen der Wirbeltiere billigend in Kauf, um den Betriebsablauf nicht zu stören oder Kosten zu sparen. Für viele Tiere kam jede Hilfe zu spät: Mehrere Rinder mussten noch am Tag der amtlichen Kontrollen not-euthanasiert werden, da ihr Zustand hoffnungslos war.

Rechtliche Konsequenzen

Die rechtliche Einordnung ist eindeutig: Die Staatsanwaltschaft Memmingen sieht hier einen Verstoß gegen § 17 des Tierschutzgesetzes. Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, Wirbeltieren durch Unterlassen länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt zu haben.

Der Fall Bad Grönenbach bleibt damit ein Mahnmal für die Schattenseiten der industriellen Milchviehhaltung und stellt die Frage nach der Wirksamkeit staatlicher Kontrollen und der ethischen Verantwortung von Tierhaltern drängender denn je.

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