Bad Grönenbach: Tierquälerei-Prozess gegen Milchviehbetrieb startet am Landgericht Memmingen neu

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Das ausgesetzte Strafverfahren rund um mutmaßliche massive Tierschutzverstöße in einem Milchviehbetrieb in Bad Grönenbach wird neu aufgerollt: Am Dienstag, 20.01.2026, um 9.00 Uhr beginnt im Sitzungssaal 132 des Landgerichts Memmingen erneut ein umfangreicher Prozess vor der großen Strafkammer.

Angeklagt sind zwei Landwirte – der 68-jährige Franz E. und sein 35-jähriger Sohn Martin E. – sowie zwei Angestellte des Milchviehbetriebs (mit weiteren Nebenbetrieben).


Verfahren bereits 2023 begonnen – Aussetzung für vier Angeklagte

Die Tatvorwürfe wurden bereits im Oktober 2023 vor dem Landgericht verhandelt – damals noch gegen sechs Angeklagte. Das Verfahren konnte jedoch nur gegen zwei Angestellte des Milchviehbetriebs planmäßig fortgeführt und abgeschlossen werden; beide wurden rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt.

Gegen die übrigen vier Angeklagten wurde das Verfahren ausgesetzt, es muss daher nun komplett neu beginnen. Aufgrund zahlreicher vorrangiger Haftsachen und der zu erwartenden hohen Zahl an Verhandlungstagen ist der Neustart erst jetzt möglich.


Vorwurf: Erhebliche Leiden bei Dutzenden Rindern

Den beiden Betriebsleitern Franz und Martin E. sowie den zwei Angestellten werden zahlreiche gemeinschaftlich begangene Verstöße gegen § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) zur Last gelegt.

Dieser sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor, wenn einem Wirbeltier länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt werden.

Die beiden Landwirte leiteten im Jahr 2019 einen landwirtschaftlichen Milchviehbetrieb in Bad Grönenbach mit mehreren Nebenbetrieben, in denen Rinder zur Milcherzeugung gehalten wurden.

Nach der Anklage sollen die vier Angeklagten bei 58 behandlungsbedürftigen Rindern nicht dafür gesorgt haben,

  • dass diese tierärztlich behandelt werden oder

  • bei aussichtsloser Behandlung rechtzeitig notgetötet werden.

Stattdessen sollen Tiere trotz starker Beeinträchtigungen weiter im Bestand verblieben sein und teilweise unangemessen mit einem Radlader transportiert worden sein.

Dadurch seien den Rindern länger anhaltende, erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt worden. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten dies erkannt, aber im Hinblick auf den zeitlichen und finanziellen Aufwand für eine angemessene Behandlung billigend in Kauf genommen haben.

Von den 58 betroffenen Tieren wurden in engem zeitlichem Zusammenhang zu ihren Erkrankungen

  • 14 Rinder geschlachtet und

  • 16 Tiere euthanasiert.


Verfahren vor großer Strafkammer – zahlreiche Verhandlungstage

Aufgrund der besonderen Bedeutung des Verfahrens wird der Fall vor dem Landgericht Memmingen und nicht vor dem Amtsgericht verhandelt.

Die Strafkammer hat bereits eine größere Zahl weiterer Termine – jeweils um 9.00 Uhr, voraussichtlich im Sitzungssaal 132 – vorgesehen:

  • alle Dienstage vom 27.01.2026 bis einschließlich 24.03.2026

  • alle Dienstage vom 14.04.2026 bis einschließlich 19.05.2026

Die hohe Terminzahl erklärt sich dadurch, dass nach derzeitigem Stand zu jedem einzelnen in der Anklage aufgeführten Tier eine ausführliche Beweisaufnahme notwendig sein wird – unter anderem durch Zeugen, tierärztliche Gutachten und Auswertung von Betriebsunterlagen.

Das Verfahren gilt als einer der bedeutenden Tierschutzprozesse im Allgäu und wird voraussichtlich über Monate hinweg im Fokus der Öffentlichkeit stehen.


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„Amtsschimmel reitet durchs Allgäu – Der Fall, der einfach nicht vom Hof will“

 

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