Im Frühjahr 2025 gerät ein Milchviehbetrieb im Unterallgäu erneut in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. In einer koordinierten Aktion durchsuchten die Staatsanwaltschaft Memmingen, das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, Kriminalbeamte, das Wasserwirtschaftsamt sowie die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) mehrere landwirtschaftliche Betriebe in Heimertingen, Kißlegg und dem Unterallgäu.
Der Auslöser: Neue, schwerwiegende Vorwürfe wegen mutmaßlicher Tierquälerei. Besonders brisant: Einer der betroffenen Höfe war bereits 2019 Gegenstand des sogenannten „Allgäuer Tierschutzskandals“. Damals hatte die Tierschutzorganisation SOKO Tierschutz mit versteckten Kameras Missstände dokumentiert.
Diesmal jedoch setzte die Organisation auf einen Undercover-Mitarbeiter, der sich über drei Monate hinweg in den Betrieb einschleuste. Das dabei entstandene Videomaterial soll laut SOKO Tierschutz brutale Gewalt gegen Rinder zeigen – unter anderem den rechtswidrigen Einsatz eines Geräts, dessen Nutzung nun strafrechtlich bewertet wird.
Ein bereits laufender Strafprozess vor dem Landgericht Memmingen befasst sich mit ähnlichen Vorwürfen aus dem Jahr 2019. Die Justiz hatte damals entschieden, dass die durch versteckte Kameras gesammelten Aufnahmen als Beweismittel zulässig sind – ein wichtiger Präzedenzfall für aktuelle Verfahren.
Besonders bemerkenswert in der aktuellen Entwicklung ist die Anzeige gegen die Tierschützer selbst: Der Sprecher der SOKO Tierschutz, Friedrich Mülln, sowie der eingeschleuste Mitarbeiter stehen nun im Verdacht, gegen das Kunsturhebergesetz und die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen verstoßen zu haben. Die Staatsanwaltschaft bestätigte aus ermittlungstaktischen Gründen bislang keine Details zu dem möglichen Verfahren.
Unterdessen prüft die KBLV, ob ein Tierhaltungsverbot gegen den Betrieb ausgesprochen werden kann. Ein entsprechendes Anhörungsverfahren sei bereits eingeleitet worden. Die Behörde weist jedoch auf die hohen rechtlichen Hürden hin: Da das Grundrecht auf Berufsfreiheit (Art. 12 GG) betroffen ist, sei eine solche Maßnahme nur unter besonders strengen Voraussetzungen durchsetzbar. Die finale Entscheidung der KBLV steht derzeit noch aus.
Milchviehbetrieb in Bad Grönenbach: KBLV leitet Verfahren ein und prüft Haltungsverbot









