Tierschutzskandal in Hawangen: SOKO Tierschutz deckt massive Missstände auf

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Hawangen / Unterallgäu – Ein neuer Tierschutzskandal erschüttert das Unterallgäu: Die Organisation SOKO Tierschutz hat am 21. Juli 2025 erschütterndes Videomaterial aus einem Schweinemastbetrieb in Hawangen veröffentlicht. Die Aufnahmen zeigen über Wochen hinweg dokumentierte tierschutzwidrige Zustände in der industriellen Schweinehaltung.

Grausame Zustände in Schweinemastanlage dokumentiert

Das Video- und Fotomaterial wurde der Tierschutzorganisation SOKO Tierschutz anonym zugespielt. Es zeigt massive Missstände, darunter verschmutzte Stallungen, verletzte Tiere und mangelnde Hygiene. Die betroffene Schweinemastanlage umfasst drei Betriebe mit einer Gesamtzahl von knapp 3.000 Mastplätzen. Trotz verschiedener Betreiber liegt die Betriebsleitung bei denselben Verantwortlichen.

Zuständigkeit bei KBLV seit 2024

Seit Dezember 2024 ist die Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) für die Anlage zuständig. Der Zuständigkeitswechsel vom Landratsamt Unterallgäu erfolgte, weil die Betreiber mehrere Stallungen zu einer genehmigungspflichtigen Gesamtanlage zusammengefasst haben. Solche Anlagen mit über 2.000 Mastplätzen unterliegen besonderen Vorschriften nach dem Immissionsschutzrecht und fallen in die Kontrollzuständigkeit der KBLV.

Regelkontrolle brachte erste Mängel ans Licht

Im Februar 2025 wurde bei einer Regelkontrolle durch die KBLV bereits auf bauliche Mängel hingewiesen. Dem Betreiber wurden Fristen zur Behebung gesetzt, die laut KBLV eingehalten wurden. Die neuen Hinweise aus dem Videomaterial führten jedoch Ende Juni zu einer anlassbezogenen Kontrolle.

KBLV erlässt Auflagen und erstattet Strafanzeige

Bei der erneuten Kontrolle durch die Veterinärbehörde wurden sofortige Maßnahmen zur Einhaltung des Tierschutzrechts eingeleitet. Die KBLV bestätigte diese mit einem schriftlichen Bescheid, inklusive Zwangsgeldandrohung. Der Betrieb muss nun verschiedene Auflagen zum Tierwohl umsetzen. Zudem wurde Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Memmingen gestellt – wegen des Verdachts auf eine Straftat gemäß § 17 Nr. 2 Buchst. b des Tierschutzgesetzes.

Weitere Prüfungen zu Brandschutz und Technik

Hinsichtlich brandschutztechnischer und elektrischer Einrichtungen kann die KBLV nur eingeschränkt Aussagen treffen. Sie prüft jedoch tierschutzrelevante Aspekte wie Notstromaggregate oder Meldeanlagen für technische Störungen. Bei Verdacht auf weitere Mängel werden die zuständigen Behörden informiert.

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Foto: SOKO Tierschutz

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