Die Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) hat am Donnerstag, den 20. März 2025, ein Verwaltungsverfahren gegen den Betriebsleiter eines rinderhaltenden Betriebs in Bad Grönenbach eingeleitet. Hintergrund sind schwerwiegende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.
Nach Einschätzung der KBLV hat der Betriebsleiter im Umgang mit Rindern wiederholt und in grober Weise gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen. Es bestehe zudem der begründete Verdacht, dass er auch künftig ähnliche Handlungen vornehmen werde. Aus Sicht der KBLV ist daher die Anordnung eines Tierhaltungs- und Betreuungsverbots notwendig und im Interesse des Tierschutzes geboten.
Wie im Verwaltungsverfahren gesetzlich vorgesehen, wurde dem Betroffenen nun Gelegenheit gegeben, sich im Rahmen einer schriftlichen Anhörung innerhalb von 14 Tagen zu der beabsichtigten Anordnung zu äußern. Erst im Anschluss daran wird über die weiteren Schritte entschieden.
Die KBLV betont, dass der Schutz von Nutztieren oberste Priorität habe und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz konsequent verfolgt würden.
Bad Grönenbach | SOKO Tierschutz veröffentlicht Videomaterial aus dem Milchviehbetrieb