Milchviehbetrieb in Bad Grönenbach: KBLV leitet Verfahren ein und prüft Haltungsverbot

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Milchviehbetrieb in Bad Grönenbach: KBLV leitet Verfahren ein und prüft Haltungsverbot

Die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) hat am 7. März 2025 eine großangelegte Durchsuchung eines Milchviehbetriebs in Bad Grönenbach durch die Polizei und Staatsanwaltschaft Memmingen unterstützt. Gegen den Betriebsleiter wurde ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, und es wird geprüft, ob ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot gegen ihn ausgesprochen wird.

Im Vorfeld übergab die Tierrechtsorganisation „Soko Tierschutz“ verdeckte Videoaufnahmen, die massive Verstöße gegen das Tierschutzrecht dokumentieren. Die KBLV stellte klar, dass Tierschutz ein grundgesetzlich geschütztes Recht sei und dass man mit aller rechtlich gebotenen Härte gegen Verstöße vorgehen werde. Auch Straftaten stehen im Raum, weshalb die Strafverfolgungsbehörden informiert wurden.

Die KBLV ist seit 2020 für die Überwachung dieses Betriebs zuständig und führte seitdem 24 unangekündigte Kontrollen durch. Dabei wurden jedoch keine schwerwiegenden Missstände wie die auf den Videos sichtbar gewordenen festgestellt. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren läuft bereits aufgrund der unzureichenden Wasserversorgung von Kälbern im Sommer 2024.

Der Betrieb war bereits 2019 Teil des sogenannten „Allgäuer Tierskandals“, und gegen die Betreiber und andere läuft ein Strafverfahren wegen ähnlicher Vorwürfe. Die Soko Tierschutz hatte erneut Kameras installiert und nach monatelangen Aufnahmen Misshandlungen von Tieren dokumentiert, darunter das Verdrehen von Rinder-Schwanzen und unsachgemäße Versuche, kranke Tiere zum Aufstehen zu bewegen. Die KBLV prüft nun, ob dem Betriebsleiter das Recht zur Tierhaltung entzogen werden soll.

Der Prozess gegen die Betreiber steht noch aus, und es bleibt abzuwarten, ob die neuen Ermittlungen Einfluss auf das Verfahren haben werden. Bis zur Gerichtsentscheidung gilt die Unschuldsvermutung.

 

 

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