Freitag, 07.03.2025 | Die Memminger Kriminalpolizei führt unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Memmingen umfangreiche Ermittlungen wegen des Verdachts von Verstößen nach dem Tierschutzgesetz gegen den Verantwortlichen sowie mehrere Mitarbeiter eines landwirtschaftlichen Großbetriebs in Bad Grönenbach im Lkrs. Unterallgäu.

Auslöser für die polizeilichen Ermittlungen war die Anzeigenerstattung einer Tierschutzorganisation bei der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV), die eine Misshandlung von Rindern in mehreren Fällen zum Gegenstand hat. Die Misshandlungen sollen etwa durch ein nicht sachgemäßes Verdrehen des Schwanzes, durch Versuche, festliegende Tiere unsachgerecht zum Aufstehen zu bewegen oder durch einen gesetzeswidrigen Einsatz von Elektrogeräten stattgefunden haben. Der in diesem Zusammenhang der KBLV als belastendes Beweismittel vorgelegte Datenträger, der noch einer weiteren umfangreichen detaillierten Auswertung bedarf, wurde den Ermittlungsbehörden unverzüglich übergeben.

Die Staatsanwaltschaft Memmingen erwirkte aufgrund des bestehenden Anfangsverdachts von Tiermisshandlungen beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Neu-Ulm umgehend Durchsuchungsbeschlüsse bezüglich der Hofstellen des landwirtschaftlichen Betriebs in Bad Grönenbach, Kißlegg und Heimertingen. Diese wurden am Freitag, 06.03.2025, in einer konzertierten Aktion unter Beteiligung von Polizei, Staatsanwaltschaft Memmingen, KBLV sowie des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vollzogen.

Dabei stellten die Ermittler umfangreiches Datenmaterial sicher, das nun ausgewertet wird. Neben Beamten der Kriminalpolizei Memmingen, der Bereitschaftspolizei München, Veterinären, Vertretern des Landratsamtes, war auch das Wasserwirtschaftsamt involviert.

Hinweis: Jede Person, die einer Straftat beschuldigt wird, gilt solange als unschuldig, bis ihre Schuld in einem ordentlichen Verfahren vor Gericht rechtlich nachgewiesen und die Verurteilung rechtskräftig geworden ist.