Das Trinkwasser kann in vielen Gemeinden wieder uneingeschränkt genutzt werden. Teilweise wurden jedoch auch coliforme Keime im Trinkwasser nachgewiesen. In diesem Fall erlässt das Gesundheitsamt eine Abkochanordnung. Das heißt: Das Wasser muss dann vor dem Verzehr zwingend abgekocht werden. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden in diesem Fall direkt vom jeweiligen Wasserversorger beziehungsweise von ihrer Gemeinde über die Abkochanordnung informiert. → Merkblatt: Trinkwasser_Abkochanordnung_FAQ
In allen Orten oder Ortsteilen, die nicht aufgeführt sind, kann das Trinkwasser derzeit uneingeschränkt genutzt werden.
Abkochanordnung (Stand 27. Juni)
Aktuell besteht eine amtliche Abkochanordnung für folgende Orte/Ortsteile im Unterallgäu:
- Amberg
- Bedernau
- Breitenbrunn
- Frickenhausen
- Fürbuch
- Lauben
- Loppenhausen
- Mattsies
- Oberrammingen
- Schöneberg
- Trunkelsberg
- Tussenhausen
- Unterrammingen
- Weilbach
- Wiedergeltingen
- Zaisertshofen
Abkochempfehlung (Stand: 27. Juni)
Für folgende Orte/Ortsteile wird das Abkochen des Trinkwassers aktuell empfohlen:
- Saulengrain