Landkreis Unterallgäu | Infektionsschutzgesetz: Schulungen werden online angeboten

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Wer im gewerblichen Rahmen Speisen zubereitet und verteilt, muss sich an die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes halten. Neubeschäftigte müssen sich deshalb einer sogenannten Hygienebelehrung unterziehen. Diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe und die Gastronomie hat das Gesundheitsamt am Landratsamt Unterallgäu seit vielen Jahren als Präsenzveranstaltung angeboten. Coronabedingt ist inzwischen ein alternatives Online-Verfahren entwickelt worden, das schnell, sicher und unkompliziert am Ort der Wahl absolviert werden kann. Das teilt das Gesundheitsamt am Landratsamt Unterallgäu mit.

Die Möglichkeit zur Terminbuchung wird ab Anfang November freigeschaltet. Dann können Termine online reserviert werden. Die Online-Belehrung dauert rund 45 Minuten und wird in 17 Sprachen angeboten. Sie schließt ab mit einem kurzen Test und dann kann das Schulungszertifikat heruntergeladen werden. Interessenten finden alle Informationen auf der Internetseite www.unterallgaeu.de/infektionsschutzgesetz

Auf dieser Seite steht auch eine Liste mit Ärzten aus der Region bereit, die eine entsprechende Schulung in Präsenz anbieten – für diejenigen, die keine Möglichkeit haben, an einer Online-Schulung teilzunehmen.