Unterallgäuer Testzentrum in Erkheim bietet Schnelltests nur für Berechtigte an

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Das Unterallgäuer Corona-Testzentrum in Erkheim bietet nur noch Schnelltests an für Personen, die das Recht auf einen gänzlich kostenfreien Test haben. Das teilt das Landratsamt Unterallgäu mit.

Einen Anspruch auf einen kostenfreien Test haben:

  • Kinder unter fünf Jahren,
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona geimpft werden können, insbesondere bei einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel,
  • Personen, die in einer Pflegeeinrichtung oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung arbeiten,
  • pflegende Angehörige,
  • Personen, die jemanden in einem Krankenhaus oder einer stationären Pflegeeinrichtung besuchen wollen,
  • Bewohnerinnen und Bewohner von
    • Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderung,
    • Pflegeheimen,
  • Menschen mit Behinderung und deren Betreuer,
  • Personen, die mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person im selben Haushalt leben,
  • Personen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Corona-Infektion in Absonderung befinden, wenn der Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist,
  • Personen, die gerade an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben.

Das Recht auf den kostenfreien Test muss die Person glaubhaft machen durch entsprechende Belege. In manchen Fällen, etwa, wenn man jemanden im Krankenhaus oder Pflegeheim besuchen möchte, reicht eine unterschriebene Selbsterklärung aus. Ausführliche Informationen zu den kostenfreien Tests, wo man im Unterallgäu einen Test für 3 Euro erhält und wer diesen erhält sowie weitere Informationen rund um das Coronavirus unter www.unterallgaeu.de/corona