COVID-19 | Unterallgäu: Kinderimpfungen starten in Bad Wörishofen am 21.01.2022

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Es konnte eine in Kinderheilkunde erfahrene Ärztin gewonnen werden

Ab 21. Januar 2022 werden im Impfzentrum in Bad Wörishofen auch Fünf- bis Elfjährige geimpft. Die Kinderimpfungen werden immer freitags von 15 bis 19 Uhr angeboten. „Ich freue mich sehr, dass wir eine pädiatrisch – also in Kinderheilkunde – sehr erfahrene Ärztin dafür gewinnen konnten“, hebt Dr. Carola Winkler, koordinierende Ärztin im Landkreis Unterallgäu, hervor: „Die Patientensicherheit steht schließlich an erster Stelle.“

Anmelden können Eltern ihr Kind ausschließlich telefonisch über die Hotline des Impfzentrums, Telefon (0 82 47) 90 99 10. Die Hotline ist werktags von 9 bis 16.30 Uhr besetzt. Bei der Impfung muss ein Erziehungsberechtigter anwesend sein und es muss eine Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten vorliegen. Jeden Freitag können bis zu 110 Kinder geimpft werden.

Ab 12. Februar bietet das Impfzentrum Bad Wörishofen dann immer samstags von 9 bis 13 Uhr auch Zweitimpfungen für Fünf- bis Elfjährige an.

Winkler betont: „Die Kinderimpfungen sind von den Erwachsenenimpfungen strikt getrennt, da Kinder einen anderen Impfstoff erhalten.“ Das bedeutet: Es ist nicht möglich, die Eltern oder ältere Geschwisterkinder über elf Jahren gleich mit zu impfen.

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt eine Impfung für Fünf- bis Elfjährigen mit Vorerkrankungen und für Kinder, in deren Umfeld sich Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf befinden. Die Stiko teilt in einer Pressemitteilung zudem mit: „Darüber hinaus können auch fünf- bis elfjährige Kinder ohne Vorerkrankungen gegen COVID-19 nach entsprechender ärztlicher Aufklärung geimpft werden, sofern ein individueller Wunsch der Kinder und Eltern bzw. Sorgeberechtigten besteht.“

Alle Personen ab zwölf Jahren können sich nach wie vor unter https://impfzentren.bayern  registrieren und hier einen Termin im Impfzentrum Bad Wörishofen vereinbaren. Unter 16-Jährige benötigen für die Impfung eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Grundsätzlich zur Impfung mitgebracht werden müssen Ausweis und Impfpass.