COVID-19 | Unterallgäu: Besuchsbeschränkung in Krankenhäusern und Pflegeheimen

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Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind auf 50 begrenzt – Draußen sind es 100

Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und sensible Bevölkerungsgruppen zu schützen, hat der Landkreis Unterallgäu eine Allgemeinverfügung mit weiteren Regelungen erlassen. Patienten in Krankenhäusern sowie Bewohner von Pflegeheimen dürfen täglich nur noch von einer Person zu einer festen Zeit besucht werden. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind auf 50, unter freiem Himmel auf 100 Personen begrenzt. Dies gilt ab Freitag, 23. Oktober.

Die Besuchsbeschränkung gilt für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften. Zu Besuch kommen dürfen Angehörige des eigenen Hausstandes, Ehegatten, Partner, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands. Minderjährige dürfen auch von den Eltern gemeinsam besucht werden. Die Begleitung von Sterbenden ist jederzeit möglich. Auch bei der Geburt darf stets eine Begleitperson dabei sein. Die Regelungen gelten, solange die Corona-Ampel im Unterallgäu auf Rot steht.

Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz (die Zahl der Neuinfektionen in einer Woche bezogen auf 100.000 Einwohner) den Frühwarnwert von 35 beziehungsweise den Grenzwert von 50, gelten automatisch die Beschränkungen, die die bayerische Infektionsschutzverordnung hierfür vorsieht. Veranschaulicht werden die Vorschriften anhand der Corona-Ampel. Zusätzliche Regelungen kann der Landkreis per Allgemeinverfügung erlassen.

Aktuell sind 177 Unterallgäuer nachgewiesen mit dem Coronavirus infiziert. Insgesamt wurden seit Mitte März 726 Unterallgäuer positiv getestet. 21 von ihnen sind verstorben, 528 gelten als genesen. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 71,56.

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