Bayern | COVID-19: Neue Corona-Maßnahmen

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Bayern wird die bundesweit beschlossenen Corona-Erleichterungen vorsichtiger und umsichtiger umsetzen. Das hat Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder (CSU) am Donnerstagmittag, 16.04.2020, bei einer Pressekonferenz in München gesagt. Die Ausgangsbeschränkungen bleiben bis 4. Mai bestehen, allerdings wird die Allgemeinvergfügung dahingehend gelockert, dass Treffen mit einer nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt werden. Damit nähert sich Bayern hier der bundesweiten Regelung an.  Ab Montag 20. April werden Baumärkte, Gartencenter und Gärtnereien öffnen dürfen. Weitere Geschäfte bis 800 Quadratmeter folgen in Bayern erst eine Woche später, allerdings nur, wenn entsprechende Hygienemaßnahmen getroffen werden.

Ausgeschlossen sind von dieser Regelung Kaufhäuser und so genannte Shoppingcenter. Ausnahmen von der Quadratmeter-Regelung sind Autohäuser, Fahrradhändler und der Buchhandel. Maximal dürfen bis zu 40 Personen die Geschäfte gleichzeitig betreten. Friseure oder Fußpflege-Einrichtungen dürfen erst ab 4. Mai öffnen und dann auch nur mit klarem Schutzkonzept und Abstandsregelungen.

Im Bereich Bildung sagte der Bayerische Ministerpräsident, dass es kein Not-Abi in Bayern geben werde. Daher sollen Klassen zur Prüfungsvorbereitung ab 27. April wieder starten. Jahrgangsstufen mit älteren Kindern und Jugendlichen werden daher zuerst wieder anlaufen. Damit sollen alle Abschlussprüfungen, auch an den Berufsschulen, ermöglicht werden. Grundschulen und Kindertagesstätten bleiben dagegen weiter geschlossen. Die Betreuungsangebote müssten durch die Öffnung der Geschäfte aber entsprechend ausgebaut werden, so Dr. Markus Söder. Weitere Entscheidungen im Bereich Schule/Bildung sollen am 30. April getroffen werden.

Die Besuchsverbote in Krankenhäusern und Pflegeheimen bleiben mit den bisherigen Ausnahmen bestehen.

Für Gottesdienste könnte es ab Mai Lockerungen geben.

 
Der Corona-Zeitplan im Überblick:
  • ab 20. April öffnen Baumärkte und Gartencenter wieder
  • ab 27. April dürfen Geschäfte bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen (unabhängig von der Größe dürfen auch Autohäuser, Fahrradgeschäfte und Buchläden wieder öffnen)
  • ab 27. April starten die Prüfungsvorbereitungen
  • bis 03. Mai gelten vorerst die Ausgangsbeschränkungen
  • im Laufe vom Mai sollen Gottesdienste unter Auflagen wieder möglich sein
  • ab 11. Mai dürfen die Viertklässler und Prüfungsklassen wieder zur Schule
  • bis 31. August bleiben Großveranstaltungen verboten
 
Kontaktbeschränkungen bis zum 03. Mai gelockert

In diesem Punkt hält sich Bayern an die gemeinsam mit den Bundesländern erarbeitetenden Bestimmungen. Die geltenden Ausgangsbeschränkungen werden bis zum 03. Mai 2020 verlängert. Außnahmen gibt es weiterhin nur für dringende Dinge, wie der Weg zur Arbeit, das Einkaufen, Unterstützung von hilfsbedürftigen Menschen und Spaziergänge. Letztere dürfen auch weiterhin nur alleine oder mit Personen des eigenen Hausstands stattfinden. Lockerung: Im Freien ist der Kontakt mit einer Person, die außerhalb des eigenen Haushalts lebt,  erlaubt.

 

Es gilt weiterhin in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Meter. Auch die weltweite Reisewarnung bleibt bestehen. 

 

Quelle: Bayerische Staatsregierung