Unterallgäu – Rund um das erweiterte Führungszeugnis für Ehrenamtliche

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Kreisjugendamt klärt in mehreren Infoveranstaltungen über neues Gesetz auf

Führungszeugnis
Führungszeugnis

Wer Kinder und Jugendliche ehrenamtlich in einem Sportverein trainiert oder zum Beispiel eine Jugendfeuerwehr leitet, braucht ein erweitertes Führungszeugnis. Das schreibt das neue Bundeskinderschutzgesetz vor. Wie die Regelung im Unterallgäu umgesetzt werden soll, erläutert das Kreisjugendamt ab 16. April in mehreren Informationsveranstaltungen im gesamten Landkreis. Vereine und Verbände erfahren darin alles Wichtige rund um das neue Gesetz.

Ziel der Vorschrift ist es, einschlägig vorbestrafte Personen von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe fernzuhalten. So müssen nach dem im Kinderschutzgesetz neu gefassten Paragrafen 72 a im Sozialgesetzbuch VIII auch neben- und ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätige Personen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dieses enthält auch Verurteilungen, die im einfachen Führungszeugnis nicht ersichtlich sind ­- insbesondere auch wegen Sexualstraftaten.

Das Kreisjugendamt muss nun mit den freien Trägern der Jugendarbeit, also Vereinen, Verbänden oder anderen Gruppierungen, Vereinbarungen treffen, die sicherstellen, dass keine einschlägig vorbestraften Personen entsprechend tätig sind. Ziel ist dabei laut Kreisjugendpflegerin Lisa Hofmann, dass der Aufwand für die Träger gering bleibt und diskret mit den Daten der Ehrenamtlichen umgegangen wird.

Die Informationsveranstaltungen finden an folgenden Terminen für die in den jeweiligen Kommunen und Verwaltungsgemeinschaften ansässigen Vereine und Verbände statt:

  • für die Stadt Mindelheim und die Verwaltungsgemeinschaft Dirlewang am Donnerstag, 16. April, um 19.30 Uhr, im Landratsamt Unterallgäu, Bad Wörishofer Straße 33, in Mindelheim
  • für die Verwaltungsgemeinschaften Pfaffenhausen und Kirchheim am Mittwoch, 22. April, um 19 Uhr im Gasthaus „Zur Traube“, Dorfstraße 11, in Bronnen
  • für Sontheim und die Verwaltungsgemeinschaft Erkheim am Donnerstag, 23. April, um 19.30 Uhr im Bistro „Akut“, Memmingerstraße 35a, in Erkheim
  • für die Verwaltungsgemeinschaft Babenhausen am Mittwoch, 29. April, um 19.30 Uhr im Gasthaus „Rössle“, Schrannenstraße 8, in Babenhausen
  • für Markt Rettenbach und die Verwaltungsgemeinschaft Ottobeuren am Mittwoch, 6. Mai, um 19 Uhr im Haus des Gastes, Marktplatz 14, in Ottobeuren
  • für Markt Wald, Tussenhausen und Ettringen am Montag, 11. Mai, um 19.30 Uhr im Gasthaus „Kreuz“, Am Bach 11, in Siebnach
  • für Buxheim und die Verwaltungsgemeinschaft Memmingerberg am Mittwoch, 20. Mai, um 19.30 Uhr in der Berger-Festhalle, August-Hederer-Straße 12, in Memmingerberg
  • für die Verwaltungsgemeinschaften Türkheim, Boos, Illerwinkel und Bad Grönenbach sowie die Stadt Bad Wörishofen sind die Infoveranstaltungen nach Pfingsten geplant. Die genauen Termine werden noch bekanntgegeben.