Funkenfeuer: Keine Abfälle verbrennen

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Landratsamt Unterallgäu | 30.01.2012 | 12-0239

Am ersten Wochenende der Fastenzeit lodern sie wieder überall im Landkreis: die Funkenfeuer. Nach altem Brauch sollen sie den Winter austreiben. Damit der Besuch eines Funkenfeuers nicht zur gesundheitlichen Belastung wird und auch die Umwelt die Tradition unbeschadet übersteht, bittet das Landratsamt alle Veranstalter, einige Dinge zu beachten.

•    In einem Funkenfeuer dürfen nur unbehandeltes, naturbelassenes Holz und trockene Gartenabfälle wie Schnittgut, Sträucher oder Reisig verbrannt werden.

•    Das Material sollte trocken gelagert und in einem trockenen Zustand verbrannt werden.

•    Damit niemand die Möglichkeit hat, Abfälle unter das Brenngut zu mischen, sollte das Material erst wenige Tage vor dem Abbrennen des Feuers gesammelt und dann gut bewacht werden.

•    Sollten dennoch ungeeignete Materialien wie zum Beispiel alte Reifen, Kunststoffe, behandeltes Holz oder Restmüll im Funkenfeuer abgelagert werden, müssen diese unbedingt vor dem Entzünden des Feuers entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Wer Abfälle verbrennt, muss mit einer Anzeige und einem Bußgeldbescheid rechnen, da es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

•    Zum Entzünden darf kein Brandbeschleuniger, also auch kein Benzin, verwendet werden. Stattdessen bietet sich Reisig an.

Wichtig auch: Die Feuerstelle muss aus Sicherheitsgründen mindestens 100 Meter von einem Wald oder einer Straße entfernt sein. Gleichzeitig sollte die Feuerwehr über das Abbrennen informiert werden.