Rechtzeitig mit dem Kind zur U-Untersuchung – Seit Juli gelten wieder die regulären Fristen

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Eltern sollten mit ihrem Kind rechtzeitig zu den sogenannten U-Untersuchungen gehen. Darauf weist die Leiterin des Unterallgäuer Gesundheitsamts, Dr. Bettina Leins-Beierle, hin. „Die Untersuchungen sind wichtig, um die altersgerechte Entwicklung des Kindes zu überprüfen und mögliche Probleme, gesundheitliche Risiken und Erkrankungen frühzeitig erkennen und behandeln zu können.“

Die Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9 sowie J1) werden von Kinder- und Hausärzten kostenlos durchgeführt. Für jede Untersuchung gilt ein bestimmter Alterszeitraum, in dem diese erfolgen sollte. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Fristen teilweise verlängert. „Seit Juli müssen jedoch bei allen Vorsorgeuntersuchungen wieder die regulären Zeiträume eingehalten werden“, sagt Bettina Leins-Beierle. „Auch für die U6, U7, U7a, U8 und U9 gelten jetzt wieder die alten Fristen.“ Da es bei vielen Kinderärzten Wartezeiten für die Vorsorgeuntersuchungen gibt, sollten Eltern frühzeitig einen Termin vereinbaren, rät die Leiterin des Gesundheitsamts.

Den Nachweis über die U9 benötigt man für die sogenannte Schuleingangsuntersuchung: Die Eltern müssen diesen vorlegen, wenn das Gesundheitsamt zur Untersuchung der Vorschulkinder in den Kindergarten kommt. Bei der U9 untersucht der Kinder- oder Hausarzt das Kind zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat auf akute und chronische Erkrankungen sowie auf Entwicklungsverzögerungen. Bei der Schuleingangsuntersuchung überprüfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamts, ob das Kind den Anforderungen des Schulalltags in gesundheitlicher Hinsicht gewachsen ist. Die Eltern erhalten anschließend eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Schule.

„Bei den Schuleingangsuntersuchungen fällt leider auf, dass die U9 teilweise gar nicht gemacht oder der altersentsprechende Untersuchungszeitraum verpasst wurde“, sagt Bettina Leins-Beierle. Fehlt der Nachweis über die U9, muss die Untersuchung nachgeholt werden. Dafür kann – neben der Untersuchung im Kindergarten – ein weiterer Termin beim Gesundheitsamt erforderlich sein.