Inhaber eines britischen Führerscheins mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland – Umschreibung bis zum 30. Juni 2021 möglich

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Inhaber eines britischen Führerscheines, die ihren Wohnsitz bereits in Deutschland haben, können diesen bis zum 30. Juni 2021 in einen EU/EWR Führerschein umschreiben lassen. Wer seinen Wohnsitz künftig nach Deutschland verlegt, hat ab diesem Zeitpunkt sechs Monate Zeit für die Umschreibung.

Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Großbritannien können ihren deutschen Führerschein ohne das Ablegen einer Prüfung in einen britischen Führerschein umtauschen. Darauf haben sich Großbritannien und Deutschland verständigt. Der Austritt Großbritanniens aus der EU hatte dies seit dem 1. Januar 2021 zunächst ohne das Ablegen einer theoretischen und praktischen Fahrprüfung nicht mehr möglich gemacht.
Bereits bestehende Qualifikationen bei Berufskraftfahrern, die sich aus einer befristeten Eintragung im Führerschein oder einem Fahrerqualifizierungsnachweis ergeben, werden ebenfalls gegenseitig anerkannt.

Kontaktieren Sie dazu gerne unser Bürgerbüro – Landkreis Ravensburg
Ihren Ansprechpartner finden Sie unter
Fax 0751/85-1405
E-Mail fahrerlaubnis@rv.de
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