Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht rechtlich gegen mehrere Fluggesellschaften vor – darunter easyJet, WizzAir und Vueling Airlines. Hintergrund ist die umstrittene Praxis, für reguläres Handgepäck zusätzliche Gebühren zu verlangen. Aus Sicht der Verbraucherschützer stellt diese Praxis einen Verstoß gegen EU-Recht dar.
Handgepäck gegen Aufpreis: Verbrauchertäuschung?
Immer mehr Fluggesellschaften bieten scheinbar günstige Tickets an – inklusive nur eines Mini-Handgepäckstücks mit Abmessungen unter 45 x 36 x 20 cm. Für ein normales Handgepäck müssen Fluggäste draufzahlen, besonders teuer wird es, wenn das Gepäckstück erst am Gate aufgegeben wird. Der vzbv kritisiert dieses Geschäftsmodell scharf und hat gegen sieben Airlines Abmahnungen verschickt.
Gegen easyJet, WizzAir und Vueling wurden sogar gerichtliche Klagen eingereicht – unter anderem beim Kammergericht Berlin, dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main und dem OLG Hamm. Die Klage stützt sich unter anderem auf ein EuGH-Urteil von 2014 (Az. C-487/12), wonach Handgepäck ein wesentlicher Bestandteil der Flugbeförderung ist und nicht zusätzlich bepreist werden darf – solange sicherheitsrelevante Vorgaben sowie vernünftige Maße und Gewicht (max. 10 kg) eingehalten werden.
Europäische Initiative gegen Gepäcktricks
Die Klagen sind Teil einer europaweiten Initiative, die von der Dachorganisation BEUC und 16 nationalen Verbraucherverbänden getragen wird. Im Mai 2025 wurde zusätzlich eine Beschwerde bei der EU-Kommission sowie den europäischen Verbraucherschutzbehörden eingereicht.
Verbraucherzentrale fordert einheitliche Regeln
Der vzbv fordert nun verbindliche, EU-weite Standards für Handgepäckgrößen und -gewichte. Als Minimum sollen 115 cm Kantenmaß und 10 kg Gewicht gelten – kostenfrei im Flugpreis enthalten, zusätzlich zu einem kleinen persönlichen Gegenstand wie einer Handtasche.









