Immobilien-Teilverkauf – was steckt dahinter, wo ist der Haken an der Sache

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Beim Teilverkauf einer Immobilie verkauft der Eigentümer – lediglich einen Teil seines Hauses oder seiner Wohnung. Den Rest behält er selbst. Wer etwa ein Haus im Wert von 550.000 Euro besitzt und 50 Prozent verkauft, erhält er so 275.000 Euro.

Damit stellt der Teilverkauf einen einfachen Weg dar, um die eigenen Immobile zu Geld zu machen, ohne den Besitzstand komplett aufzugeben – und dadurch auf potenzielle Wertsteigerungen in Zukunft zu verzichten.

Firmen, die den Teilverkauf einer Immobilie anbieten, stehen so in Konkurrenz zu Anbietern klassischer Hypothekenkredite, bei dem sie ihre Immobile als Sicherheit für ein Darlehen bei der Bank hinterlegen. In der Regel können sie beim Teilverkauf ihrer Immobilie einen Anteil bis zu 50 Prozent ihrer Immobilie veräußern.

Das Nutzrecht, auch Nießbrauchrecht genannt, für das Haus bleibt ihnen dabei erhalten. Allerdings müssen sie dem Käufer als stillen Teilhaber an ihrem Haus ein monatliches Nutzungsentgelt bezahlen. Bei unserem Beispiel würde der Verkauf von 50 Prozent des Hauses (Wert 550.000 Euro), ein monatliches Nutzungsentgelt 1.144 Euro betragen. Sprich der Hauseigentümer zahlt an seinen neuen Miteigentümer ein monatliches Entgelt. Zu beachten gilt hier, dass nach etwa 20 Jahren das Nutzungsentgelt gleich der Verkaufssumme der 50 Prozent ist, sprich der Anteilskäufer hat seinen Einsatz ohne Berücksichtigung der Zinsen zurück (= 274.560 Euro).

Größter Vorteil ist, dass sie durch den Teilverkauf ihrer Immobilie zügig an Geld kommen. So versprechen die Anbieter eine unkomplizierte Schätzung des Immobilienwerts und eine schnelle Auszahlung des Geldes. Ein weiterer positiver Effekt des teilweisen Verkaufs ihrer Immobilie: Sie profitieren von der möglichen künftigen Wertsteigerung – schließlich gehört sie Ihnen, je nach Verkaufsanteil, zu mindestens 50 Prozent weiterhin.

Was sich der neue Miteigentümer in der Regel ins Grundbuch eintragen lässt, ist ein Vorkaufsrecht.