Eigenanteil beim Zahnersatz: Baden-Württemberger zahlen kräftig drauf

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Foto: Barmer GEK
Foto: Barmer GEK

Nirgendwo sonst in Deutschland reißt der Eigenanteil beim Zahnersatz ein größeres Loch in den Geldbeutel der Versicherten als im Südwesten. Zu diesem Ergebnis kommt der BARMER GEK Zahnreport.

Untersucht wurde, wie viel die Versicherten bei Zahnersatz aus der eigenen Tasche zahlen müssen. In Baden-Württemberg sind das mit 936 Euro rund 65 Prozent der Gesamtkosten, die sich auf 1.431 Euro belaufen. Das ist bundesweit spitze. Im Bundesdurchschnitt liegt der Eigenanteil bei rund 724 Euro und die Gesamtkosten bei 1.295 Euro. Am günstigsten ist Zahnersatz in Sachsen-Anhalt. Von den rund 1.092 Euro Gesamtkosten trägt der Patient dort etwa 508 Euro.

Dass die Baden-Württemberger so viel aus der eigenen Tasche beisteuern müssen, liegt vor allem daran, dass sie es sich leisten können. „Die günstigste Therapie, sprich die Regelversorgung, ist bei uns eben nicht die Regel“, weiß BARMER GEK Landesgeschäftsführer Harald Müller. Im Südwesten können sich viele Versicherte beim Zahnersatz eine höherwertige Alternative leisten. Dadurch steigt der Privatkostenanteil. Zwar müssen die Zahnärzte ihre Patienten vor Behandlungsbeginn beraten und über die zuzahlungsfreie Regelversorgung informieren, „wer aber einen Porsche in der Garage hat, der möchte bei den Zähnen oft nicht mit der Mittelklasse daher kommen. Dementsprechend dürfte auch das Angebotsverhalten der Zahnärzte im Land sein“, so Müller. 

 

Zweitmeinung einholen, Kosten sparen

Wer Kosten sparen will, sollte eine Zweitmeinung einholen. Entweder über die Patientenberatungsstellen der Zahnärztehäuser in Stuttgart, Tübingen, Mannheim und Freiburg oder bei einem anderen Zahnarzt. Geld spart auch, wer im Bonusheft regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen nachweisen kann. „Wer einmal jährlich zum Zahnarzt geht, erhält nach fünf Jahren einen Bonus von 20 Prozent, nach zehn Jahren sind es 30 Prozent – zuzüglich zum Festzuschuss.“

 

Festzuschuss und Eigenanteil

Seit 2005 erhalten Patienten mit identischen Befunden den gleichen „festen“ Zuschuss bei Zahnersatz, unabhängig von der Therapiewahl. Dieser Festzuschuss deckt in der sogenannten Regelversorgung etwa 50 Prozent der Gesamtkosten ab. Die Kosten für die Regelversorgung sind ebenfalls bundesweit gleich. Wählt ein Patient eine gleich- oder andersartige Behandlung außerhalb der Regelversorgung, so muss der über den Festzuschuss hinausgehende Betrag vom Versicherten selbst getragen werden. Dieser Betrag wird als Eigenanteil bezeichnet. Ein Beispiel für die Regelversorgung bei Zahnersatz wäre eine Krone. Eine keramisch vollverblendete Krone wäre eine gleichartige, ein Implantat eine andersartige Versorgung.

 

Infografik Ausgaben Zahnersatz nach Bundesländern