Memmingen – Zweiter Prozesstag in Sachen Amokalarm

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Memmingen + 24.01.2013 + 13-0140

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Am Donnerstag Morgen, 24.01.2013, hat der zweite Prozesstag um den Amokalarm an der Memminger Schule im Landgericht Memmingen begonnen. Die Jugendkammer hat die Beweisaufnahme am Donnerstag, 24.01.2013 um 8.30 Uhr fortgesetzt. Für den heutigen Sitzungstag ist die Einvernahme von 22 Zeugen vorgesehen.

Nachzutragen ist zunächst der weitere Gang der Hauptverhandlung am 22.01.2013 nach der letzten Presseerklärung des Landgerichts Memmingen.

Der sachbearbeitende Kriminalbeamte schilderte seine Ermittlungsergebnisse zu den Tagesabläufen am 22.05.2012 bis zur Flucht des Angeklagten aus der Schule. Zwei mit der Essensausgabe in der Mensa der Schule befasste Mitarbeiterinnen berichteten von der Bedrohungslage in der Mensa.

Am 2. Sitzungstag wurden zwei Mitschülerinnen durch das Gericht befragt. Die Schülerinnen sagten zu dem Verhalten des Angeklagten in der Klasse und auch zu ihren Beobachtungen vom Tattag aus. Der Angeklagte ist demnach mit Pistolen bewaffnet in die Mensa gekommen und suchte seine bisherige Freundin. Sie soll an diesem Tag Angst vor dem Angeklagten gehabt haben. Der Angeklagte hat die Mensa wieder verlassen, nachdem er seine bisherige Freundin nicht finden konnte. Ein an der Schule beschäftigter Lehrer schilderte die Leistungen und das Betragen des Angeklagten im Unterricht. Ein Funktionär des Schützenvereins des Vaters des Angeklagten wurde zu den Lebensumständen der Familie und zur Tätigkeit des Vaters im Schützenverein gehört. Zum Verhältnis des Angeklagten zu Waffen machte ein Zeuge aus dem weiteren privaten Umfeld des Angeklagten Angaben.

 Schließlich wurden sechs Polizeibeamte einvernommen, die am Tattag in Steinheim im Einsatz waren. Die Zeugen berichteten von Schüssen, die der Angeklagte aus den Handfeuerwaffen abgegeben hat. Teilweise wurden sie mit den Waffen von dem Angeklagte bedroht.  Die Schüsse bestätigte auch ein Trainer des Fußballvereins, der mit seiner Jugendmannschaft zum Training ebenfalls vor Ort war. Trainer und Spieler zogen sich dann ins Sportheim zurück.

Die Jugendkammer hat die Beweisaufnahme am Nachmittag des 24.01.2013 mit der Vernehmung weiterer Zeugen zu dem Geschehen in Steinheim fortgesetzt.

Zwei Trainer von Jugendmannschaften berichteten von den Schüssen im Bereich des Sportplatzes Steinheim. Sie hatten bereits zuvor den Angeklagten auf dem Gelände wahrgenommen. Er kam ihnen verdächtig vor, sodass sie die Polizei verständigten. Diese Beobachtungen werden auch vom Wirt der Vereinsgaststätte bestätigt. Er schildert zudem, dass er sich mit den Betreuern um etwa 35 Kinder, die in das Sportheim gebracht worden waren, gekümmert hat. Er hat die Kinder mit Essen und Trinken versorgt und die Kinder verhielten sich ruhig. Weitere Angehörige der Kinder wurden gehört. Ein Vater eines Fußballers berichtete, dass er den Angeklagten mit einer Pistole bewaffnet gesehen hat und Polizisten das Gespräch mit ihm gesucht haben. Dabei hat der Angeklagte eine Waffe auf die Polizisten gerichtet und die zweite Waffe gegen seinen eigenen Kopf.

Schließlich hat ein Sachverständiger für Waffentechnik seine Erkenntnisse zur Untersuchung der vom Angeklagten bei Tat getragenen Hose erläutert. Er führt aus, dass die Spuren einem versehentlich ausgelösten Schuss aus der im Hosenbund steckenden Waffe zuzuordnen ist. Erhebliche Verletzungen hat der Angeklagte dadurch aber nicht davongetragen.

Im weiteren Verlauf des Nachmittags sollen vier Polizeibeamten angehört werden.

Die Beweisaufnahme wird sodann am 01.02.2013 fortgesetzt.