Memmingen – Der Prozess um den Memminger-Amokalarm hat begonnen

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Memmingen + 22.01.2013 + 13-0132

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Fortschreibung

Das Gericht hat die Beweisaufnahme im Verlauf des Dienstags, 22.01.2013, fortgesetzt. Insgesamt wurden bisher neun Zeugen vernommen.

Zuerst wurden fünf Mitschüler/innen des Angeklagten zur Bedrohungssituation im Bus und in der Schule vernommen. Diese haben bestätigt, dass der Angeklagte damit gedroht hat, seine bisherige Freundin und mehrere Lehrer umbringen zu wollen. Außerdem haben die Zeugen bestätigt, dass er auch sie mit Erschießen bedrohte, falls sie jemanden etwas über die von ihm mitgeführten Waffen sagen sollten.
Die Mitschüler waren eingeschüchtert. Sie überlegten zwar, wie sie ggf. jemanden verständigen könnten, konnten dies aber nicht umsetzen.

Eine an der Schule tätige Lehrerin bestätigte ihre Bedrohung durch den Angeklagten im Bereich der Mensa.  Ein weiterer Lehrer schilderte das Verhalten des Angeklagten in seiner Klasse.

Einer der als Zeugen vernommenen Polizeibeamten stellte die Spurenlage in der Lindenschule dar. Ein weiterer Polizeibeamter hatte mit dem Vater des Angeklagten Nachschau im Elternhaus gehalten. Er bestätigte, dass der Vater mit dem Zahlencode den Schlüsseltresor – dessen Code ja zuvor vom Angeklagten verändert worden war – nicht öffnen konnte und den Waffenraum dann nur mit Hilfe eines versteckten Zweitschlüssels öffnen konnte. Es wurde dann festgestellt, dass die drei vom Angeklagten mitgenommenen Waffen und insgesamt 350 Schuss Munition fehlten.

Die Beweisaufnahme wird zur Stunde noch mit der Einvernahme weiterer Polizeibeamter fortgesetzt. Der Inhalt dieser Aussagen wird in der nächsten Presseerklärung am Donnerstag berücksichtigt werden.

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Am Dienstag Vormittag, 22.01.2013 hat sich der Angeklagte zu seinen persönlichen Verhältnissen und zur Sache geäußert.

Auslöser des Tatgeschehens am 22.05.2012, war nach seinen Angaben, dass sich seine Freundin am Vortag von ihm getrennt hatte und er sich von ihr ungerecht behandelt fühlte.  Der Vorwurf, er habe mit anderen Mädchen geflirtet, sei nicht richtig gewesen.

Um sich abzureagieren, bat der Angeklagte seinen Vater um Erlaubnis, im häuslichen Keller – mit Luftdruckwaffen – schießen zu dürfen. In der Folgezeit gelang es dem Angeklagten in einem unbeobachteten Augenblick, den Code des Schlüsseltresors zu manipulieren.  Zu einem späteren Zeitpunkt öffnete er dann den Waffenraum und verschaffte sich zwei scharfe Pistolen, eine Luftdruckpistole, einen Dolch und Munition.

Am nächsten Morgen nahm er diese Waffen mit in die Schule. An die ihm auf dem Schulweg und in der Schule vorgeworfenen Bedrohungen von Mitschülern hat er keine Erinnerung mehr.

Gegen Mittag löste sich nach seinen Angaben im Bereich der Mensa versehentlich ein Schuss. Der Angeklagte gab an, dann aus Reflex zwei Waffen gezogen zu haben und anschließend zunächst auf das Gelände der Landesgartenschau und später auf den Sportplatz nach Steinheim geflüchtet zu sein.

Zum Geschehen am Sportplatz äußerte er sich dahingehend, einen kompletten Blackout gehabt zu haben.  Er erinnere sich nur noch daran, in Richtung auf Menschen und ein Sicherungsfahrzeug geschossen zu haben.

Das Gericht ist nunmehr in die Beweisaufnahme eingetreten und vernimmt zunächst Mitschüler des Angeklagten zum Geschehen in der Lindenschule als Zeugen.