Bayern – Automatisierte Kennzeichenerkennung in Bayern rechtmäßig

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Bayerisches Innenministerium + 18.12.2012 + 12-2963

Automatisierte Kennzeichenerkennung in Bayern rechtmäßig – Innenminister Herrmann zum Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs: „Hocheffektives und wichtiges Fahndungsinstrument zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität“

stopp-polizei-fahndungBayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die heutige Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) in München zur Zulässigkeit der automatisierten Kennzeichenerkennung in Bayern begrüßt. So wurde die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 23. September 2009 zurückgewiesen, wonach die automatisierte Kennzeichenerkennung nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz rechtmäßig ist. „Jetzt hat auch das höchste bayerische Verwaltungsgericht bestätigt, dass wir in Bayern eine tragfähige Rechtsgrundlage für die automatisierte Kennzeichenerkennung haben“, kommentierte Herrmann die Entscheidung. „Damit steht uns auch weiterhin ein hocheffektives und wichtiges Fahndungsinstrument zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität zur Verfügung.“

Herrmann machte deutlich, dass bei der automatisierten Kennzeichenerkennung lediglich ein Abgleich der Nummernschilder mit dem Fahndungsbestand der Polizei erfolgt. Nur die Fahndungstreffer werden an die Einsatzzentralen der Polizei weitergeleitet. „Gibt es keinen Treffer, werden die Daten unverzüglich gelöscht“, betonte der Innenminister. „Niemand muss also befürchten, es könnten Bewegungsbilder über unbescholtene Autofahrer erstellt werden.“
Herrmann verwies darauf, dass die Bayerische Polizei durch die automatisierte Kennzeichenerkennung jährlich zwischen 6.000 und 7.000 Fahndungstreffer erzielt. „Beispielsweise können wir im Bereich der Kfz-Verschiebung derzeit jeden Monat etwa 35 zumeist hochwertige Fahrzeuge sicherstellen, die sonst unerkannt ins Ausland verschwinden würden“, erläuterte Herrmann. „Darüber hinaus konnten wir mithilfe der automatisierten Kennzeichenerkennung bereits eine Reihe weiterer schwerer Straftaten wie Raub und Totschlag klären. Damit ist dieses moderne Fahndungsmittel eine wertvolle Ergänzung zur erfolgreichen bayerischen Schleierfahndung.“

Die Bayerische Polizei verfügt über insgesamt 25 Anlagen zur automatisierten Kennzeichenerkennung. Davon werden 22 Anlagen stationär auf zwölf Standorte verteilt betrieben und überwachen insgesamt 30 Fahrspuren. Sämtliche Standorte befinden sich auf Bundesautobahnen beziehungsweise in einem Fall auf einer Europastraße. „Dabei orientieren wir uns an den Kriminalitätsrouten internationaler Straftäter“, so Herrmann. Die drei mobilen Anlagen werden nur bei konkreten Gefahrenlagen und nur auf Straßen eingesetzt, die von erheblicher Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr sind.