Vier Angeklagte stehen vor Gericht – schwerer sexueller Missbrauch von widerstandsunfähiger Person

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Landgericht Memmingen + 18.09.2012 + 12-2226

Handschellen„Schwerer sexueller Missbrauchs von widerstandsunfähigen Personen“ wird vier Angeklagten vorgeworfen, die sich ab kommendem Dienstag, 18. September, vor dem Landgericht Memmingen zu verantworten haben. Die Männer im Alter zwischen 21 und 43 Jahren, alle wohnhaft im nördlichen Landkreis Neu-Ulm, sitzen seit Dezember 2011 in Untersuchungshaft. Laut Anklage hat einer von ihnen anfangs Oktober 2011 eine 21-jährige Frau in eine Gaststätte in Vöhringen eingeladen; dort wurden dieser sogenannte „KO-Tropfen“ eingegeben, worauf sie mehrere Stunden lang in eine Art Dämmerzustand verfallen war. In dieser Zeit sollen, so die Anklageschrift weiter, drei der Angeklagten die junge Frau mehrfach vergewaltigt haben. Als der vierte Angeklagte ebenfalls den Versuch dazu unternahm, sei die Frau aufgewacht, sodass es hier nicht mehr zur vollendeten Tat kam. Das Opfer habe dann seine Mutter verständigt und diese sei mit ihr zum Arzt gegangen. Weiter habe die Mutter wohl zufällig mit einer anderen jungen Frau darüber gesprochen, wobei diese ihr gegenüber erklärt habe, dass ihr in derselben Gaststätte dasselbe passiert sei.

 

Das zweite Opfer habe aber die Tat bis dahin nicht angezeigt, weil es befürchtet hatte, dass ihr ohnehin niemand Glauben schenken werde, da sie als drogenabhängig bekannt sei und im entsprechenden Milieu um den Ulmer Hauptbahnhof verkehre. Die medizinischen und polizeilichen Untersuchungen ergaben dann aber offensichtlich in beiden Fällen so deutliche Beweise, dass die vier Beschuldigten wenige Wochen nach der Tat in Untersuchungshaft genommen wurden. Somit werden sie nun am Dienstag, 18. September 2012, um 8.30 Uhr, aus vier verschiedenen Justizvollzugsanstalten zum Verhandlungstermin vorgeführt. Vier Pflichtverteidiger und mehrere Wahlverteidiger werden ihnen zur Seite stehen. Andererseits hat das Gericht eine Reihe von Gutachtern mit der Würdigung der Beweismittel beauftragt, die im Laufe des auf insgesamt fünf Tage anberaumten Verfahrens auf den Tisch kommen werden. Dem Vernehmen nach soll es sich dabei unter anderem um DNA-Spuren handeln. Am ersten Verhandlungstag wird die Anklage vorgetragen; die Angeklagten werden gehört und für den Nachmittag ist die Vernehmung der Opfer vorgesehen. Gemäß Paragraf 179 Strafgesetzbuch ist für den Fall einer Verurteilung ein Rahmen von zwei bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe angesetzt.